Hallo,
wenn jemand Angezeigt wurde, und das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, kann doch immer noch eine klge beim Amtsgericht eingereicht werden ( Streitwert 710€ ).
Wenn man Post vom Amtsgericht bekommt, hat man 14 Tage Zeit, um sich zu äussern, sonst nimmt man automatisch die Forderungen an.
Worauf kommt es an, wenn man mit unberechtigten Vorderungen konfrontiert wird ?
Soll man nur auf die einzelnen Vorwürfe Stellung nehmen, oder ist es besser, seine Sicht der Dinge von Anfang bis Ende niederzuschreiben?
Soll man in dem Schreiben ans Amtsgericht auch erwähnen das der Fall von der Staatsanwaltschaft schon eingestellt wurde, oder ist das egal?
Danke schon mal
Huhu!
Wenn man Post vom Amtsgericht bekommt, hat man 14 Tage Zeit,
um sich zu äussern, sonst nimmt man automatisch die
Forderungen an.
In welchem Land? Hier nicht. Es ergeht auf Antrag ein Versäumnisurteil, aber ein Anerkenntnis ist das nicht.
Worauf kommt es an, wenn man mit unberechtigten Vorderungen
konfrontiert wird ?
Dass man das Gericht davon überzeugt, dass die Forderungen unberechtigt sind.
Soll man nur auf die einzelnen Vorwürfe Stellung nehmen, oder
ist es besser, seine Sicht der Dinge von Anfang bis Ende
niederzuschreiben?
Das Beste ist: Man lässt einen Anwalt das machen. Der kann die Worte so einsetzen, dass die Gegenseite sie nachher nicht verdrehen kann. UNd wenn der Anwalt das gut macht, kostet er im Endeffekt auch nichts. Ist man zu knickig, einen Anwalt zu beauftragen, kann man auch einfach alle Tatsachenbehauptungen bestreiten, dann muss die Gegenseite Beweis antreten.
Soll man in dem Schreiben ans Amtsgericht auch erwähnen das
der Fall von der Staatsanwaltschaft schon eingestellt wurde,
oder ist das egal?
Das kommt darauf an, ob in der Ermittlungsakte irgendwas Entlastendes steht. So ein Anwalt kann da mal reinschauen und entscheiden, ob es egal ist oder nicht.
Danke schon mal für die Ausführungen.
Bei der Frist mit den 14 Tagen hab ich mich etwas falsch Ausgedrückt, es ergeht dann ein Versäumnisurteil, das auch Vollstreckbar ist habe ich eben nachgelesen.
Das würde heisen, es würde gepfändet.
Wenn man den Rechtssreit gewinnt, und der Gegner ist Harz 4 empfänger, wer übernimmt dann die Kosten?
Mfg. Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei der Frist mit den 14 Tagen hab ich mich etwas falsch
Ausgedrückt, es ergeht dann ein Versäumnisurteil, das auch
Vollstreckbar ist habe ich eben nachgelesen.
Der Kläger beantragt eine vollstreckbare Ausfertigung, damit kann er dann Vollstreckungshandlungen vornehmen lassen.
Das würde heisen, es würde gepfändet.
Einfach gesagt - ja. Z.B. in bewegliches Vermögen, Konto, Arbeitseinkommen…
Wenn man den Rechtssreit gewinnt, und der Gegner ist Harz 4
empfänger, wer übernimmt dann die Kosten?
Soweit ich dem Fragetext entnehme, bezieht sich die Sicht des Fragenden aus der des Beklagten?!
„Gewinnt“ der Beklagte, wurde also die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten der Verteidigung des Beklagten.
Ist der Kläger Har(t)z4, hat er entweder seine Kosten, ggf. hat er ja keinen Anwalt beauftragt, sondern selbst Klage eingereicht, selbst oder er hatte vorher Przesskostenhilfe beantragt.