Sers
Darf eine Dienststelle einem Zivi eine Rechnung über einen kaputten Motor ausstellen, weil der Zivi es versäumt hat, den Ölstand regelmäßig zu kontrollieren?
Mfg
Sers
Darf eine Dienststelle einem Zivi eine Rechnung über einen kaputten Motor ausstellen, weil der Zivi es versäumt hat, den Ölstand regelmäßig zu kontrollieren?
Mfg
Hallo.
Darf eine Dienststelle einem Zivi eine Rechnung über einen
kaputten Motor ausstellen, weil der Zivi es versäumt hat, den
Ölstand regelmäßig zu kontrollieren?
Kommt drauf an: wenn der Zivi z.B. um die Funktion eines Motors weiss ist ihm die Überprüfung desselben zuzumuten. Die Höhe des Schadens nicht zu vergessen.
Aber hier findet sich näheres zum Thema: [http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_152540/…](http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_152540/Content/de/Home/Content/Winterzeit-Unfallzeit standard.html nnn=true)
oder (besser) http://www.zivildienst.de/lang_de/nn_150694/Content/… (unten)
HTH
mfg M.L.
Hallo,
hier würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.
Wurdest du schriftlich angewiesen, auf den ölstand des Fahrzeugs zu achten ?
Wenn nicht, ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar, dass ein Zivi auch gleichzeitig Kenntnisse im Fahrzeugbetrieb zwingend vorweisen muss.
Anders sieht es allerdings aus, wenn die Warnlampe im Kockpit geglüht hat und du trotzdem weiter gefahren bist. Dort besteht eine Informationspflicht über Mängel am Fahrzeug.Wenn du diese Mängel gemeldet hast und die Aussage erhalten haben solltest…(sinngemäß) „Fahr mal…passt schon…“ dann bist du raus.
Wenn nicht, kann man dir den Vorsatz vorwerfen…
Mfg
Genauer bitte!
Hallo Snowfisk!
Da ich ein ähnliches Problem kenne…
Wurdest du schriftlich angewiesen, auf den ölstand des
Fahrzeugs zu achten ?
Reicht da nicht auch, wenn das mündlich geschieht?
Wäre lieb, wenn Du mir eine belegbare Quelle bringen könntest.
Wenn nicht, ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar,
Aus Deiner Sicht?
Oder ist es definitiv nicht vertretbar?
Wenn nicht, kann man dir den Vorsatz vorwerfen…
Wäre das nicht eher Fahrlässigkeit?
Sei mir nicht böse, wenn ich so sehr bohre, aber es gibt in meinem frei erfundenen Bekanntenkreis einen frei erfundenen Fall, indem es fast die gleiche Konstellation gab.
Wenn ich mich recht erinner, gab es in dem erfundenen Fall eine mündliche Arbeitsanweisung an einer Maschine. Dort leuchtete eine Warnlampe, deren Nicht-Beachtung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wurde und deshalb musste ein Teil des Schadens übernommen werden.
Wenn Du antwortest, bitte ich dringlich um Angabe von Quellen, da ich damit evtl. noch einem Menschen helfen könnte!
Vielen Dank im voraus und viele liebe Grüße
Incognito
Vergeblich
Hi Incognito!
Wurdest du schriftlich angewiesen, auf den ölstand des
Fahrzeugs zu achten ?Reicht da nicht auch, wenn das mündlich geschieht?
Natürlich reicht das! Schriftlich wäre lediglich zur Nachweisbarkeit sicherer!
Wobei es jedem Fahrer klar sein sollte, dass man beim Aufeluchten der Kontrolllampe nicht weiter fahren darf!
Wäre lieb, wenn Du mir eine belegbare Quelle bringen könntest.
Da wirst Du bei Herrn Snowfisk vergeblich drauf warten!
Wenn nicht, ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar,
Aus Deiner Sicht?
Oder ist es definitiv nicht vertretbar?
Natürlich nur aus seiner Sicht!
Diese ist - wenn ich seine Ergüsse hier so lese - allerdings ungefähr so weit von der Realität entfernt, wie die Sonne vom Planeten Pluto.
Wenn nicht, kann man dir den Vorsatz vorwerfen…
Wäre das nicht eher Fahrlässigkeit?
Klar wäre es das! Vorsatz wäre es nur dann, wenn er absichtlich gehandelt hätte!
Wobei dann noch zu unterscheiden wäre, wie schwer die Fahrlässigkeit gewesen ist, was letztendlich nur ein Gericht kann.
Wenn Du antwortest, bitte ich dringlich um Angabe von Quellen,
da ich damit evtl. noch einem Menschen helfen könnte!
Da wirst Du vergeblich warten (müssen!), da diese nicht existent sind!
LG
Guido
Wurdest du schriftlich angewiesen, auf den ölstand des
Fahrzeugs zu achten ?
Jap, dies geschah schriftlich.
Anders sieht es allerdings aus, wenn die Warnlampe im Kockpit
geglüht hat und du trotzdem weiter gefahren bist. Dort besteht
eine Informationspflicht über Mängel am Fahrzeug.Wenn du diese
Mängel gemeldet hast und die Aussage erhalten haben
solltest…(sinngemäß) „Fahr mal…passt schon…“ dann bist
du raus.
Ne, soweit guing das nicht. Das Fahrzeug wurde lediglich gewartet und da wurde festgestellt, dass der Ölstand im Minus war, die Warnleuchte hat noch nicht aufgeleuchtet.
Puh
Hi!
Jap, dies geschah schriftlich.
Was genau war denn in diesem fiktiven Fall schriflich vereinbart?
Was genau war denn die Aufgabe?
Ne, soweit guing das nicht. Das Fahrzeug wurde lediglich
gewartet und da wurde festgestellt, dass der Ölstand im Minus
war, die Warnleuchte hat noch nicht aufgeleuchtet.
Und daraus soll ein Schaden entstanden sein?
Ganz ehrlich nur meine Meinung: Wenn das Fahrzeug eh regelmäßg(?) gewartet wird, dann kann es imho nicht die Aufgabe einer Nicht-Fachkraft sein, mehr als das Nötigste zur Kontrolle zu tun!
Wenn überhaupt, sähe ich (ich bin nicht der Vorsitzende, der das letztendlich entscheidet!) da bestenfalls eine leichte Fahrlässigkeit - und diese ist dem Arbeitnehmer finanziell nicht anzulasten.
Aber dazu sollte in diesem fiktiven Fall lieber ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden, da er ganz sicher besser (als alle hier im Forum aus der Ferne - ohne genaue Fakten) eine vernünftige Abschätzung machen kann!
Eine Erstberatung ist auch nicht so teuer!
LG
Guido
Hallo
und diese ist dem Arbeitnehmer
finanziell nicht anzulasten.lieber ein Fachanwalt
für Arbeitsrecht aufgesucht werden
Mmmmmh, was hat das Arbeitsrecht eigentlich mit der ganzen Diskussion zu tun?
Gruß,
LeoLo
Touché! ÖR oder Verwaltungsrecht
Hi!
Mmmmmh, was hat das Arbeitsrecht eigentlich mit der ganzen
Diskussion zu tun?
Stimmt natürlich!
Sorra, dass ich bei meinem Enthusiasmus gegen eine Person hier schon selbst anfange, die Dinge durcheinander zu schmeißen!
Er sollte sich selbstredend besser an einen Fachanwalt für Öffentliches Recht oder Verwaltungsrecht wenden!
LG und danke für den Weckruf
Guido