Schadenersatzpflicht bei Ebay-Verkauf?

Hallo!

Jemand (Person A) hat bei Ebay privat einen Camcorder verkauft. Leider wurde ihm das Gerät 2 Tage nach Auktionsende aus dem Auto gestohlen. Der Höchstbieter (Person B) will ihn nun auf Herausgabe des Gerätes oder Schadenersatz verklagen (weil er das Gerät sehr billig ersteigert hatte). Das gezahlte Geld hat er von Person A bereits zurückbekommen.

Nun meine Fragen:

Hat Person A in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder hat sich der Vertrag gar selbst aufgelöst, weil die Sache nicht mehr vorhanden ist? Kann Person A haftbar gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?) Ist Person A verpflichtet, den Diebstahl anzuzeigen? (Hat Person A bisher nicht gemacht, weil sie sich davon nichts versprochen hat - sollte Person A das nachholen?)

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,

Jemand (Person A) hat bei Ebay privat einen Camcorder
verkauft. Leider wurde ihm das Gerät 2 Tage nach Auktionsende
aus dem Auto gestohlen. Der Höchstbieter (Person B) will ihn
nun auf Herausgabe des Gerätes oder Schadenersatz verklagen
(weil er das Gerät sehr billig ersteigert hatte). Das gezahlte
Geld hat er von Person A bereits zurückbekommen.

Welcher Schaden soll den hier entstanden sein, wenn das Geld bereits erstattet wurde? Bankgebühren? Onlinekosten?

Hat Person A in diesem Fall das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder hat sich der Vertrag gar selbst aufgelöst,
weil die Sache nicht mehr vorhanden ist?

Das wird wohl so sein, wenn es kein Gattungsverkauf war, und der kann eigentlich bei einem Verkauf gebrauchter Einzelstücke von Privat schwerlich vorliegen.

Kann Person A haftbar
gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?)

Schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es nicht fahrlässig, sein Privateigentum im Auto aufzubewahren. Anders sieht es sicherlich aus, wenn man eine teure Kamera deutlich sichtbar auf den Beifahrersitz legt und den Wagen dann Nachts im Industriegebiet abstellt.

Ist Person A verpflichtet, den Diebstahl anzuzeigen? (Hat
Person A bisher nicht gemacht, weil sie sich davon nichts
versprochen hat - sollte Person A das nachholen?)

Das würde zumindest seine Glaubwürdigkeit stärken, denn ansonsten liegt der Verdacht nahe, daß der Artikel aufgrund des geringen Erlöses „gestohlen“ wurde und von dem „Dieb“ bereits wieder bei eBay eingestellt wurde.

viele Grüße,

Ralf

Welcher Schaden soll den hier entstanden sein, wenn das Geld
bereits erstattet wurde? Bankgebühren? Onlinekosten?

Na, Person B will auf Herausgabe eines gleichwertigen Modells zum ersteigerten Preis klagen, oder alternativ um Zahlung der Differenz zum Beschaffungswert.

Kann Person A haftbar
gemacht werden, weil die Kamera im Auto lag? (Fahrlässigkeit?)

Schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es nicht fahrlässig, sein
Privateigentum im Auto aufzubewahren. Anders sieht es
sicherlich aus, wenn man eine teure Kamera deutlich sichtbar
auf den Beifahrersitz legt und den Wagen dann Nachts im
Industriegebiet abstellt.

Naja, die Kamera war nicht von außen sichtbar, allerdings kann es sein, daß der Wagen an der hinteren Schiebetür nicht abgeschlossen war. Allerdings stand er in diesem Zustand auch nur etwa 45 min. unbeaufsichtigt.

Hallo Knauer,

trotz der Antworten, die Du schon bekommen hast, hier noch meine
Meinung: gebrauchter Camcorder=Stückschuld, der Diebstahl macht die
Herausgabe/Erfüllung der Vertragsverpflichtung unmöglich (gem. § 275
I BGB), das erhaltene (Geld) ist zurückzugewähren (bereits
geschehen). Etwaige Schadensersatzansprüche: Tel.-online-gebühren,
Portokosten. Alles andere wohl kaum durchsetzbar, da würde jeder
Schiedsmann sagen, kauft euch lieber ein Eis, wo´s doch jetzt
Frühling wird. Also: locker bleiben!

Gruß - Jaschiii

Na, Person B will auf Herausgabe eines gleichwertigen Modells
zum ersteigerten Preis klagen, oder alternativ um Zahlung der
Differenz zum Beschaffungswert.

Das gibt es nur beim Gattungs(Ver-)kauf: beispielsweise wenn er die Kamera neu in einem Shop bestellt, dann hat er in jedem Fall Anspruch darauf, ein Exemplar der bestellten Kamera zu erhalten, solange der Artikel überhaupt noch verfügbar ist. Wenn er hingegen eine bestimmte gebrauchte Kamera bei einem Privatmann kauft, dann hat er nur Anspruch auf den angebotenen Artikel und nicht auf irgendwelche Differenzbeträge, eine neue Kamera oder was man dergleichen noch immer hört.

viele Grüße,

Ralf