Mahlzeit,
(ich denke, dass eine Frage über einen realen Fall, der öffentlich diskutiert wird, aber mich nicht defintiv nicht persönlich betrifft, nicht gegen die 1129er verstößt. Wenn doch, muss ich das halt nochmal schreiben…)
Es geht um die Schmerzensgeldforderung des Herrn Gäfgen:
http://www.op-online.de/nachrichten/frankfurt-rhein-…
Wenn er Erfolg hätte, bekäme er dann auch das Geld, ich meine ganz real: Kann er dann im Gefängnisladen dafür einkaufen?
Wenn du mit real meinst, ob er das Geld als Bündel in die Hand bekommt und unter die Matratze legen kann? Nein.
Das, was innerhalb des Vollzugs (räumlich) ausgegeben werden kann, ist sehr streng geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__47.html
Wenn du damit meinst, ob das Geld in sein Vermögen übergeht: Ja. Außerhalb des Vollzuges kann er auch darüber verfügen. Strafvollzug bedeutet nicht Enteignung. Das bedeutet übrigens auch, dass dieses Schmerzensgeld grundsätzlich auch pfändbar ist.
Das bedeutet übrigens
auch, dass dieses Schmerzensgeld grundsätzlich auch pfändbar
ist.
…und in Magnus Gäfgens Fall auch gepfändet werden würde, denn er befindet sich ja in einem noch nicht abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren.
Übrigens dürfte die Überschrift zu diesem Thread falsch gewählt sein, denn Gäfgen ist kein Sicherheitsverwahrter, sondern befindet sich im normalen Strafvollzug.
Übrigens dürfte die Überschrift zu diesem Thread falsch
gewählt sein,
Du hast Recht.
Es wurde bei ihm die besondere Schwere der Schuld erkannt, aber Sicherheitsverwahrt ist er nicht.
denn Gäfgen ist kein Sicherheitsverwahrter,
sondern befindet sich im normalen Strafvollzug.
Sofern es stimmt, dass er in Privatinsolvenz ist, würden also auch die Einnahmen aus dem Schmerzensgeld nicht ihm zu gute kommen.
Also bestätigt sich mein leiser Verdacht, dass der Mensch einfach nur nervt.
Er hat aus Habgier ein Kind umgebracht.
Ja, ihm wurde leider Folter angedroht.
Eine meiner Meinung nach mutige, aber unbedingt kritisch zu betrachtende Entscheidung des Polizisten damals. Ich wollte nicht in seiner Haut stecken.
Das muss für ihn eine schwere Entscheidung gewesen sein, wissentlich das Recht zu brechen, um seiner Meinung nach „Gutes zu tun“ (Kind retten), dabei aber doch so ehrlich zu sein, diesen Rechtsverstoß zu protokollieren und so die Verwertbarkeit eines Geständnisses zu gefährden.
Ich bin absolut gegen archaische Strafen und Vorgehen wie Todesstrafe oder Folter. Aber hier, in so einem Fall (Lösegeld annehmende Person gefasst, Entführter nicht frei, Verdächtiger schweigt beharrlich) werde auch ich nachdenklich. Ein klassischer Gewissenskonflikt.
Eine meiner Meinung nach mutige, aber unbedingt kritisch zu
betrachtende Entscheidung des Polizisten damals. …
Das muss für ihn eine schwere Entscheidung gewesen sein,
wissentlich das Recht zu brechen,
Er hat das Recht nicht wissentlich gebrochen. Daschner (der damalige Polizei-Vizepräsident) und Ennigkeit (der ausführende Hauptkommissar) waren ja der Überzeugung, rechtmäßig zu handeln und konnten erst viel später durch ihre eigene Verurteilung eines besseren belehrt werden.
Wahrscheinlich hätte ich in ihrer Situation genauso gehandelt. Dennoch ist dieses Handeln unentschuldbar.
Der Staat darf sich Fehler dieser Art einfach nicht erlauben und die Rechtsordnung darf sie dem Staat auch auf keinen Fall durchgehen lassen; was wäre sie sonst noch wert?
Gäfgen mag deshalb mit seinen verschiedenen Klagen zwar nerven und unter moralischen Aspekten mögen sie noch so zweifelhaft erscheinen. Er macht sich damit aber auf jeden Fall um den Rechtsstaat verdient.
Wahrscheinlich hätte ich in ihrer Situation genauso gehandelt.
Dennoch ist dieses Handeln unentschuldbar.
Ist schon ein wenig schizophren.
Aber ich stimme dir zu!
Das ist wie die Gewissensfrage, ob man eine unschuldige Person töten („opfern“) darf, um tausende zu retten.
Was würde ich machen, wenn ich als WSO in einem Typhoon der Alarmrotte sitzen würde und entscheiden müsste, ob ich den A380, der gerade auf Berlin zusteuert, abschieße, weil ein Wirrkopp den Flieger im dortigen Stadtzentrum abstürzen lassen will?
Der Staat darf sich Fehler dieser Art einfach nicht erlauben
und die Rechtsordnung darf sie dem Staat auch auf keinen Fall
durchgehen lassen; was wäre sie sonst noch wert?
Gäfgen mag deshalb mit seinen verschiedenen Klagen zwar nerven
und unter moralischen Aspekten mögen sie noch so zweifelhaft
erscheinen. Er macht sich damit aber auf jeden Fall um den
Rechtsstaat verdient.
So weit würde ich nicht gehen. Immerhin sollte es sich mittlerweile herum gesprochen haben, dass auch unter extremen Umständen Folter / deren Androhung ein absolutes Unding ist. Seine jetzigen Klagen - entschuldige bitte die Wiederholung - nerven nur noch. Daher auch die Frage, ob er damit überhaupt einen finanziellen Erfolg für sich verbuchen könnte. Nein, meine Folgerung lautet nicht: Verbietet ihm weiteres Klagen. Meine Folgerung lautet: Da es ihm nicht um Geld gehen kann, will er wohl nur noch Befriedigung oder Abwechselung im Gefängnisalltag.
ER hilft dem Rechtsstaat nunmehr nicht mehr. Der Rechtsstaat zeigt aber hier, dass er einer ist! Man stelle sich den selben Prozess in einem anderem Staate vor. Da wäre es ein kurzer geworden.
Und er wahrscheinlich ein Kopf kürzer!