Hallo,
wenn nach einem Einbruch und erfolgloser Ermittlung der Staatsamwaltschaft, - die Versicherung endlich bereit ist zu zahlen…
… darf diese dann weil keine Nachweise der Geräte da sind (Liste mit dem gestohlenen Werkzeug beläuft sich auf 2400,-) die Versicherung einen Teil einbehalten, und nur 1500EU bezahlen - nur weil keine BELEGE vorhaden sind? Der Polizei wurde ja eine gewissenhafte Aufstellung abgegeben.
In Anspruch wurde eine Hausratversicherung genommen.
Das sind doch in der Regel Neuwertvericherungen!?
Es gibt noch alte Versicherungsbedingungen in der Hausrat die nur einen Zeitwert zahlen.
Der Beitrag der Hausratversicherung richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche. Wenn hier die qm-Fläche zu niedrig eingetragen ist, kann die Versicherung im Verhältnis zur tatsächlichen Wohnfläche, die Leistung korriegieren.
Also - einmal die Vertragsbdingungen und den Vertrag studieren und im Zweifelsfall den zuständigen Versicherungsvermittler anrufen.
… darf diese dann weil keine Nachweise der Geräte da sind
(Liste mit dem gestohlenen Werkzeug beläuft sich auf 2400,-)
die Versicherung einen Teil einbehalten, und nur 1500EU
bezahlen - nur weil keine BELEGE vorhaden sind?
Woher soll den die Versicherung wissen, was wirklich abhanden gekommen ist, wenn keine Beleg vorhanden sind ?
wie Sie selbst schreiben, Hausratversicherunge sind in der Regel Neuwertversicherungen. Es gibt auch noch Zeitwertpolicen. Steht bei Ihnen Neuwert in den Versicherungsbedinungen?
Neuwert heißt auch nicht, den gleichen finanziellen Wert zu bekommen. Sondern den Wert für ein vergleichbares Gerät. Für einen Röhrenfernseher bekommen Sie nicht die 1000.-€ die Sie damals bezahlt haben, sondern was ein solches Gerät heute kosten würde. Nur als Beispiel. Bei Werkzeug kann das durchaus analog sein.
Haben Sie Zeugen (Freunde, Familie), die bestätigen können, dass Sie die Gegenstände besessen haben? Das wäre noch eine Möglichkeit.