Schadenerstattung Versicherung unvollständig

Hallo,
wenn nach einem Einbruch und erfolgloser Ermittlung der Staatsamwaltschaft, - die Versicherung endlich bereit ist zu zahlen…

… darf diese dann weil keine Nachweise der Geräte da sind (Liste mit dem gestohlenen Werkzeug beläuft sich auf 2400,-) die Versicherung einen Teil einbehalten, und nur 1500EU bezahlen - nur weil keine BELEGE vorhaden sind? Der Polizei wurde ja eine gewissenhafte Aufstellung abgegeben.

In Anspruch wurde eine Hausratversicherung genommen.
Das sind doch in der Regel Neuwertvericherungen!?

Was macht man da?

Hallo,

bei jeder Regel gibt es auch Ausnahmen.

Es gibt noch alte Versicherungsbedingungen in der Hausrat die nur einen Zeitwert zahlen.

Der Beitrag der Hausratversicherung richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche. Wenn hier die qm-Fläche zu niedrig eingetragen ist, kann die Versicherung im Verhältnis zur tatsächlichen Wohnfläche, die Leistung korriegieren.

Also - einmal die Vertragsbdingungen und den Vertrag studieren und im Zweifelsfall den zuständigen Versicherungsvermittler anrufen.

Gruß Merger

… darf diese dann weil keine Nachweise der Geräte da sind
(Liste mit dem gestohlenen Werkzeug beläuft sich auf 2400,-)
die Versicherung einen Teil einbehalten, und nur 1500EU
bezahlen - nur weil keine BELEGE vorhaden sind?

Woher soll den die Versicherung wissen, was wirklich abhanden gekommen ist, wenn keine Beleg vorhanden sind ?

Was macht man da?

Auf andere Weise nachweisen welche Dinge gestohlen wurden, dass diese tatsächlich vorhanden waren und vor allem wie alt diese Sachen waren.

Sofern keine Rechnung vorhanden ist und auch ansonsten kein Nachweis erfolgt, ist ein Abzug von 1/3 üblich.

Sofern keine Rechnung vorhanden ist und auch ansonsten kein
Nachweis erfolgt, ist ein Abzug von 1/3 üblich.

Wie kommt man auf solch eine Idee ?

Bitte begründen!

Gruß Merger

Wie kommt man auf solch eine Idee ?

Bitte begründen!

Das ist durchaus übliche Praxis.

Danke…

Es werden wohl dann keine weiteren Forderungen an die Versicherung gestellt.

Wobei das mit der Unterstellung der tatsächlich weggekommenden Sachen schon HAMMER ist. Wenn die Versicherungen so denken…

Es wurde doch der Polizei alles gemeldet. Stimmt diese Liste nicht, mach man sich ja strafbar.

Hallo Nordlicht,

Bei allen Schadensfällen von meinen Kunden gab es diese Abzüge nicht.

Eine Aufstellung des entwendeten oder vernichteten Hausrats hat bisher immer genügt.

Und in den wenigsten Fällen gibt es Rechnungsunterlagen oder sonstige Belege.

Vermutlich kommt es hier auf das jeweilige Versicherungsunternehmen an.

Gruß Merger

Guten Tag,

wie Sie selbst schreiben, Hausratversicherunge sind in der Regel Neuwertversicherungen. Es gibt auch noch Zeitwertpolicen. Steht bei Ihnen Neuwert in den Versicherungsbedinungen?
Neuwert heißt auch nicht, den gleichen finanziellen Wert zu bekommen. Sondern den Wert für ein vergleichbares Gerät. Für einen Röhrenfernseher bekommen Sie nicht die 1000.-€ die Sie damals bezahlt haben, sondern was ein solches Gerät heute kosten würde. Nur als Beispiel. Bei Werkzeug kann das durchaus analog sein.
Haben Sie Zeugen (Freunde, Familie), die bestätigen können, dass Sie die Gegenstände besessen haben? Das wäre noch eine Möglichkeit.

Viele Grüße

Thomas Burgau