Schadenerstazpflicht durch nicht handeln

Hallo an alle,

nehmen wir folgenden Fall an:

Ein Bürger beobachtet einen Überfall auf eine Frau.

Nun wäre es ihm möglich Hilfe zu leisten. Wie, ob aktiv oder einfach nur durch Telefonat mit Polizei, laßen wir mal außen vor.

Er hilft nicht obwohl erforderlich und möglich.

Nun begeht er ja eine Tat nach § 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung.

Meine Frage nun hierzu:

Ist er auch verpflichtet Schadenersatz zu leisten?

Nach meiner Meinung erfordert eine Schadenersatzpflicht ja eine Handlung (ob fahrlässig oder vorsätzlich) aber im 823 BGB steht nichts dergleichen ob auch ein nichtstun wie in diesem Fall zu einer Schadenersatzpflicht führt.

Wie seht ihr das?

Danke schon mal im Voraus für die Bemühungen.

Grüße RS99

Hallo

Nun begeht er ja eine Tat nach § 323 c StGB Unterlassene
Hilfeleistung.

Meine Frage nun hierzu:

Ist er auch verpflichtet Schadenersatz zu leisten?

Ja, das ergibt sich dann aus § 823 Abs. 2 Satz 1: „Die gleiche Verpflichtung [Schadenerstazpflicht] trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.“

Scahdenerstazpflichtig kann man sich also auch durch die Unterlassung einer Verpflichtung machen.

Gruß
smalbop

Guten Abend!

Ich vermag allerdings nicht zu erkennen, inwieweit ein Überfall als „Unglücksfall oder gemeine Gefahr“ zu subsumieren ist.

Hallo,

Nun begeht er ja eine Tat nach § 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung.

das genau begeht er nicht, zumindest hat er den Tatbestand des § 323c StGB nicht erfüllt. Vielleicht ist sein Nicht-Handeln moralisch verwerflich, aber strafrechtlich relevant ist es nicht. Es gab für den Bürger keine Handlungsverpflichtung und demzufolge auch keine Haftungs- bzw. Schadenersatzgrundlage.

Gruss

Iru

Guten Abend

Ich vermag allerdings nicht zu erkennen, inwieweit ein
Überfall als „Unglücksfall oder gemeine Gefahr“ zu subsumieren
ist.

„Gemeine Gefahr ist ein Zustand, bei dem wegen einer ungewöhnlichen Gefahrenlage ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten unmittelbar droht.“

Einen Überfall wüde ich immer als ungewöhnliche Gefahrenlage einordnen. Aber ich lebe ja auch auf dem Lande, da laufen die Uhren langsamer.

smalbop

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