Schadenfall, zahlt die Haftpflichtversicherung?

Hallo, mir ist ein Ungeschick passiert…
Ich habe ein iPad von einem Freund kaputt gemacht als ich bei ihm ein wenig gedaddelt habe.
Das Ding ist mir aus der Hand gerutscht und auf den Boden geknallt. Dabei ist das Display gesprungen, der Rest funktioniert.

Da ich zum Glück bei der VHV versichert bin, wollte ich Euch mal fragen, ob die VHV diesen Fall auch abdeckt, wenn ja, in wie fern (was wird bezahlt? nur die Reparaturkosten oder das gesammte iPad?)?

Würden mich dann trozdem irgendwelche Kosten wie z.B. Selbstbeteiligung oder eine Erhöhung des Beitrags erwarten?

Danke im Voraus

Gruß Shark27

Hallo,
was von der Versicherung bezahlt wird hängt davon ab, wie alt und in welchem Zustand sich das Gerät befindet. In den Meisten Fällen muss das Gerät dann an einen Gutachter gesendet werden, der dann die Schadenhöhe feststellt.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Shark27,

Es wird immer die Rep. bezahlt, wenn diese möglich ist. Wenn irreparabel, der Zeitwert des Geräts.
Grundsätzl. dürfte es sich um ein vers. Schadenereignis handeln.

Alle anderen Fragen können nur mit detaillierter Kenntnis des konkreten PHV-Vertrags beantworten werden.
Das macht üblicherweise der Vermittler des Vertrags.
Für mich ist das selbstverständl. Bestandteil meiner Arbeit.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

…sehr ungeschickt…

keinen Ansprechpartner bei der VHV???

hier im Netz wirds kaum jemanden geben der hilft…
egal was man antwortet - mit einem Bein steht man im Knast oder hat nen versauerten Kunden…

viel Erfolg!!

Hallo,

die private Haftpflichtversicherung zahlt für Dinge, die Du anderen kaputt machst. Das ipad wird eingeschickt, auf Reparaturfähigkeit geprüft und dann wird nach Sachlage…dh. entweder das ipad mit dem Zeitwert oder die Reparatur bezahlt.

Kommt auf die dem Vertrag zugrundeliegenden AHB an - die regeln, ob Schäden an geliehenen Gegenständen mitversichert sind.
Also bei der VHV anrufen und nachfragen.
MfG
WS

Lieber shark27,
dies ist eine etwas schwierige Frage.
Es könnte sich um eine „Leihe“ durch Deinen Freund handeln. (Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird).
Deine private Haftpflichtversicherung kommt für solche
Schäden von geliehen Sachen in der Regel nicht auf.
Du persönlich haftest jedoch Deinem Freund gegenüber, da Du für das Fallenlassen geradestehen mußt (leichte Fahrlässigkeit). Jedoch wird dabei das Alter und die Abnutzung des Ipad zu berücksichtigen sein. Du mußt also nur für den sog. Zeitwert (den tatsächlichen Wert des Gegenstandes bzw. für eine Reparatur, sofern die Reparturkosten den Wert des Gegenstandes nicht überschreiten, am Schadentag) aufkommen.

Gruß
Hans-Heinz

Hallo Shark27,

genau für diese Ungeschicklichkeiten schließt man eine Haftpflichtversicherung ab.
Die Versicherung muss die Reparatur, sollte eine Reparatur nicht möglich sein, die Kosten des Gerätes tragen. Allerdings ersetzt diese Versicherung nur den Zeitwert des Gerätes. Es kann also ein Abzug vorgenommen werden.
Eine Höherstufung gibt es in der Privathaftpflicht nicht und eine Selbstbeteiligung nur wenn es im Vertrag vereinbart wurde.

Gruß Lars

Gegenfrage: Haben Sie geliehene, gemietete, gepachtete Sachen mitversichert?

Hier hilft nur eine „geräteversicherung“ (elektronikversicherung) - die eigene private haftpflichtversicherung kommt nicht auf, da das gerät „selbst bedient“ wurde. geliehene/gepachtete gegenstände sind fast immer ausgeschlossen.
ob eine selbstbeteiligung oder eine erhöhung der prämie als folge eines schadensfalles vereinbart ist, steht auf dem versicherungsschein und kann pauschal nicht beantwortet werden.