Schadenfreiheitsklasse - auch für den Mitnutzer?

Ich nutze unser gemeinsames Fahrzeug hauptsächlich, aber Versicherungsnehmer ist mein Mann. Wie wird dann meine Schadenfreiheitsklasse bewertet? Ich fahre nun auch schon seit 1992 unfallfrei. Wo ist dieses aber vermerkt? Was, wenn ich mal eine Kfz.-Versicherung auf meinen Namen nehmen muß? Fange ich dann wie ein Neuling an oder werden die Jahre angerechnet? Bei der Versicherung werde ich ja immer als Mitnutzer aufgeführt.

Wer kann mir helfen? Muß man da etwas beantragen? Wenn ja, wie und wo? Was muß man machen, damit die Jahre nicht einfach unbemerkt und unaufgeschrieben vergehen?

Danke schon mal im Voraus,
Yvonne

Hallo,

die Schadenfreiheitsklasse gilt nur für den Versicherungsnehmer, für Mitbenutzer hat sie keine Bewandnis. Ohne eigene Vorversicherung fängt man bei mindestens 3 Jahren Führerscheinbesitz mit SF1/2 an.

Falls noch Fragen sind einfach melden.

Gruß,
Micha

Hallo!

wenn Sie mal ein eigenes Auto zulassen würden wollen dann fangen Sie (bei uns) mit der Partnerregelung (85%) an und nicht als Neuanfänger…!!
es ist egal wie viele Jahre man bereits im Besitz des Führerscheins ist es müssen nur min 3 Jahre sein…!

Vergleichsangebote erstelle ich Ihnen gerne unter www.hauptagentur.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
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Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
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www.thomas-wolter.eu
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Hallo, das ist aber eigentlich sehr schade für den Mitbenutzer. Kann man da nichts machen? Der Gerechtigkeit wegen! Wäre doch ein Verbesserungsvorschlag, oder?

MfG,
Yvonne

Hallo, danke für die Anwort. Soetwas habe ich aber schon geantwortet bekommen, und eigentlich insgeheim auch schon vermutet. Schade!!! Das ist doch eigentlich ungerecht dem Mitbenutzer gegenüber. Oder?

Bei uns ist es halt so, daß mein Mann einen Firmentransporter nutzen kann, ich somit unseren PkW täglich nutze. Ich fahre aber zum Glück seit dem ersten Tag unfallfrei. Angenommen, mein Mann z. B. würde aufgrund seiner Arbeitstätigkeit versterben oder wir würden uns, aus welchen Gründen auch immer, trennen - und ich müßte mir ein eigenes Auto samt Versicherung anschaffen. Dann mäßte ich doch sehr tief in die Tasche greifen! Wie soll das dann gehen?

Ich muß dazu sagen, wir sind noch nicht ganz 40, wollen also auch noch lange gemeinsam leben, und trennen wollen wir uns auch nicht, gibt überhaupt keinen Grund dazu, aber wir haben uns diesbezüglich nunmal Gedanken gemacht, daß ich als Mitbenutzerin und Ehefrau des Versicherungsnehmers eigentlich die Dumme bin. Ich fahre für meinen Mann unfallfrei, merke ja aber nichts davon. Klar, die Haushaltskasse wird dadurch entlastet, aber Sie wissen sicher, was ich meine.

Deswegen wäre es toll, wenn Sie uns ein Angebot unterbreiten würden. Bitte geben Sie uns Bescheid, welche Daten Sie alles für die Angebotsberechnung benötigen.

MfG,
Yvonne

Hallo!

im Todesfall geht die Versicherung zu Ihnen über!

bei Trennung behällt Ihr Mann die %e!

dann evtl. heute schon umtragen lassen…

alles weitere und Angebotsanfragen bitte direkt über meinen eMail-Account [email protected]

DANKE

Hallo,

zum aktuellen Stand ist da leider nichts zu machen, denke auch nicht, dass es Versicherungen gibt die das anders handhaben.

Gruß,
Micha

Den Rabatt erhalten Sie nur, wenn Ihnen Ihr Mann den Rabatt überträgt. Von Ihrem Betreuer erhalten Sie die entsprechenden Formulare.

MfG

Stephan Brückner

Hallo!

Fange
ich dann wie ein Neuling an oder werden die Jahre angerechnet?

Ja, der Schadenfreiheitsrabatt bezieht sich immer auf einen Vertrag und nicht auf den Fahrer. Es ist zwar grundsätzlich möglich den Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragen, doch dann geht er der anderen Person verloren.

Wollen beide ein Fahrzeug anmelden hilft in der Regel nur die Zweitwagenregelung. Dabei bieten einige Versicherer an den Zweitwagen genauso einzustufen wie den ersten.

Gruß Knipser

Hallo,

leider zählen die Schadenfreien Jahre nur für den Versicherungsnehmer. Alle Mitnutzer würden bei Abschluss eines eigenen Vertrags wie ein „Neuling“ behandelt.
Es wäre aber möglich, die Schadenfreien Jahre von Ihrem Mann zu übernehmen. Hier zählt dann zum einen das Datum, wann der Führerschein gememacht wurde, der Nutzungszeitraum ( wenn Sie das Fahrzeug Ihres Mannes erst 1 Jahr nutzen, können Sie auch nur 1 Schadenfreies Jahr übernehmen) und der Schaden (Unfall) verlauf.

Ich hoffe damit konnte ich Ihnen weiterhelfen.

Der SFR gehört grundsätzlich dem VN.
Auf andere Nutzer des Fzg. hat das keine Auswirkungen.

Wenn du noch nie eine eigene Vers. hast, fängst du grundsätzlich von vorne an, also als „Neuling“.