Schadenfreiheitsklasse Neueinsteiger

Hallo! Ich bin jetzt 24, fahre seit meinem 18 Lebensjahr unfallfrei.
Seit Anfang 2000 habe ich ein eigenes Auto, das offiziell auf meine
Mutter läuft und damit folglich auch die Versicherung. Jetzt soll das
ja kein Dauerzustand sein, aber ich blicke nicht durch, wann ich was
am besten mache. In drei Anläufen habe ich beispielsweise bei der HUK
3 verschiedene Antworten bekommen :frowning: Deswegen jetzt ein paar kurze,
allgemeine Fragen dazu:

Ab wann ist es sinnvoll, die Versicherung zu übernehmen? (Nicht
„lohnt“ sondern „sinnvoll“, klar das meine Mutter wahrscheinlich noch
auf Jahre hinweg günstiger wegkommt…).

Kann ich die Versicherung überhaupt übernehmen?

Wenn ich neu einsteige, wird mir dann angerechnet, dass ich seit 6
Jahren unfallfrei fahre? Wenn nicht, ab wann wird mir dann
irgendetwas angerechnet?

In welcher Schadenfreiheitsklasse werde ich letztendlich landen?

Sollten Internetseiten zu diesem Thema existieren, bin ich auch für
Links dankbar, leider war mein googeln erfolglos.

Hallo Nicolas,

wenn der Vertrag Deiner Mutter nicht mit einer verbesserten Zweitwagenregelung eingestuft ist, kannst Du wahrscheinlich ohne Nachteile an den vorhandenen SFR kommen. Ich würde vor einer Rabattübertragung vorsichtshalber die Gesellschaft wechseln, weil die HUK wahrscheinlich erst ab 2000 rechnet, wenn kein Vorfahrzeug vorhanden war. Dann hinkst Du mit dem SFR immer eine Stufe hinterher, weil Du Anfang 2000 Deinen Führerschein noch keine 3 Jahre hattest.

Bei einer anderen Gesellschaft könntest Du angeben, dass Du außer dem augenblicklichen Fahrzeug auch Vorfahrzeuge Deiner Mutter ab Deinem Führerscheindatum genutzt hast.

Gruß
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo auch,
grundsätzlich wäre es für dich sinnvoller den Vertrag auf deinen Namen zu überschreiben. Dafür gibt es ein Formblatt (TB 28), welches mit deiner Führerscheinkopie beim Versicherer eingereicht wird. Dieser prüft dann, welchen Rabatt du übernehmen kannst. Da letztendlich die Einstufung von sehr vielen Faktoren abhängig ist empfehle ich dir, deinem Versicherungsbüro/Ansprechpartner deine Führerscheinkopie vorzulegen und der soll anhand des Vertrages dir den SFR ausrechnen. Das kann ein Azubi im 2 Lehrjahr blind machen!!!

Weitere Tip: In dem Übertragungsformular sollen alle Angaben der Richtigkeit entsprechen. Falsche Angaben führen zu Komplikationen die keinem gut tun.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

Hallo auch,
grundsätzlich wäre es für dich sinnvoller den Vertrag auf
deinen Namen zu überschreiben. Dafür gibt es ein Formblatt (TB
28), welches mit deiner Führerscheinkopie beim Versicherer
eingereicht wird. Dieser prüft dann, welchen Rabatt du
übernehmen kannst. Da letztendlich die Einstufung von sehr
vielen Faktoren abhängig ist empfehle ich dir, deinem
Versicherungsbüro/Ansprechpartner deine Führerscheinkopie
vorzulegen und der soll anhand des Vertrages dir den SFR
ausrechnen. Das kann ein Azubi im 2 Lehrjahr blind machen!!!

Bei der HUK offenbar nicht, sonst hätte er ja nicht drei unterschiedliche Auskünfte erhalten.

Weitere Tip: In dem Übertragungsformular sollen alle Angaben
der Richtigkeit entsprechen. Falsche Angaben führen zu
Komplikationen die keinem gut tun.

Das soll ja wohl auf meine Antwort gemünzt sein, bei der ich bleibe, d.h. er sollte einen Versichererwechsel auf seine Mutter vornehmen und erst danach den SFR übertragen. Dafür bräuchte er auch keine falschen Angaben machen, denn im Übertragungsformular steht folgende Formulierung:

"Hiermit erklären wir, dass der Versicherungsnehmer in der Zeit vom________bis________ das Fahrzeug(auch Vorfahrzeuge) des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat, und zwar …

Da Nicolas ja wahrscheinlich auch vor der Zulassung seines Fahrzeuges die Fahrzeuge seiner Mutter gefahren hat, müsste er hier nicht lügen, wenn er das Datum seines Führerscheines einträgt. Danach ob es der selbe Versicherungsvertrag war, wird ja nicht gefragt!

Zur Klarstellung: Ich bin grundsätzlich für korrekte Angaben!!!

In diesem Falle hätte ich schlecht beraten, wenn ich nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte!

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,
ich wollte dir nicht auf die Füße treten oder irgendwas unterstellen. Fakt jedoch ist, das die Formulierung ganz klar aussagt „überwiegend und nicht nur gelegentlich“. Was ist, wenn ein anderes Kind der Mutter schon mal die TB 28 ausgefüllt hat und der Versicherer nachfragt?? Oder im Vertrag der Mutter der Partnernachlaß vereinbart wurde?? Alles schon da gewesen. Daher mein Statement zu der klaren Darstellung und die Mahnung zur Vorsicht bei den Formulierungen.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

Hallo Ralf,
ich wollte dir nicht auf die Füße treten oder irgendwas
unterstellen.

habe ich auch nicht angenommen, aber ich wollte doch klarstellen, damit es nicht so aussieht als würde ich so etwas empfehlen.

Fakt jedoch ist, das die Formulierung ganz klar
aussagt „überwiegend und nicht nur gelegentlich“.

In meinem Formular, welches ich für alle Versicherer verwende, steht nur drin: „nicht nur gelegentlich gefahren hat, und zwar regelmäßig“
Von überwiegend wird kein Ton erwähnt!

Was ist,
wenn ein anderes Kind der Mutter schon mal die TB 28
ausgefüllt hat und der Versicherer nachfragt??

Dann ist der SFR bereits an das andere Kind abgegeben und es müsste sich um einen zusätzlichen SFR handeln.

Oder im Vertrag
der Mutter der Partnernachlaß vereinbart wurde??

Hatte ich in meinem ersten Posting sofort drauf hingewiesen. Wenn allerdings der SFR aus dieser verbesserten Zweitwagenregelung trotzdem an eine Folgegesellschaft in voller Höhe übertragen worden wäre, hätte man eben Glück gehabt. Habe ich schon häufiger gehabt.

Alles schon
da gewesen. Daher mein Statement zu der klaren Darstellung und
die Mahnung zur Vorsicht bei den Formulierungen.

Gruß
Martin

Gruß
Ralf

Hallo Martin,

Oder im Vertrag
der Mutter der Partnernachlaß vereinbart wurde??

Hatte ich in meinem ersten Posting sofort drauf hingewiesen.
Wenn allerdings der SFR aus dieser verbesserten
Zweitwagenregelung trotzdem an eine Folgegesellschaft in
voller Höhe übertragen worden wäre, hätte man eben Glück
gehabt. Habe ich schon häufiger gehabt.

Dies war natürlich die falsche Antwort! Mit Partnernachlaß meinst Du bestimmt einen Rabatt, weil nur VN und Partner fahren. Da hast Du zwar recht, aber ich nehme an, dass dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft, weil Nicolas sicherlich schon vorher gefahren ist.
Aber auch, wenn ein Partnernachlaß vereinbart war, kann er trotzdem mit dem Fahrzeug gefahren sein. Hat er eben Glück gehabt, dass kein Unfall passiert ist.

Alles schon
da gewesen. Daher mein Statement zu der klaren Darstellung und
die Mahnung zur Vorsicht bei den Formulierungen.

Gruß
Martin

Gruß
Ralf