Hallo,
Ich habe in 2003 meine KFZ Versicherung fristgerecht gekündigt und einen neuen Vertrag ab 01/2004 bei einem anderen Versicherer abgeschlossen.
Nun hatte ich aber nach der Kündigung noch einen Schaden, den die alte Versicherung auch ordungsgemäß abgewickelt hat. Mein neuer Versicherer hat davon nichts mitbekommen. Der Vertragsabschluß und die SF Einstufung erfolgte vor dem Schaden.
Da ich der Schadensverursacher war, bekam ich vom Vorversicherer die Möglichkeit, die Schadenshöhe selbst zu tragen um meine SF Klasse zu erhalten. Die Abrechnung kam etwa im April. Man gab mir 6 Monate Zeit, den Betrag zu begleichen. Ich habe mich aber dagegen entschieden. Demnach müßte ich jetzt eigentlich in eine andere SF Klasse eingestuft werden und Beitrag für das laufende Jahr nachzahlen… Nun ergibt sich folgende Frage-
Bin ich verpflichtet, meinen derzeitigen Versicherer über den Sachverhalt zu informieren oder kann ich davon ausgehen, daß die Gesellschaft automatisch Bescheid bekommt?
Gibt es eigentlich ein Zentralregister bei dem die jeweilige SF-Klasse abgefragt werden kann?
Gruß
Dirk Volk