Schadenfreiheitsrabatt auf Fa übertragen?

hallo Fachleute

ist es für einen Versicherungsnehmer ratsam, seinen Schadenfreiheitsrabatt auf die „Firma“ zu übertragen, wenn er von seiner KFZ-Vers. dazu aufgefordert wird?

lt Vertreter muss er das tun, weil das KFZ gewerblich genutzt wird

Der VN ist aber der Ansicht, daß er als Einzelunternehmer keine „Firma“ ist und alles so bleiben sollte, wie es seit 20 Jahren ist. Der Vertrag hat derzeit SF25

Der Vertreter versichert, daß dem VN keine Nachteile entstehen, der VN hat aber Bedenken

liebe Grüße Schorsch

Hallo.

Da ich als unabhängiger Makler mit vielen Gesellschaften zusammenarbeite, sind mir beide Versionen bekannt. Einige Gesellschaften fordern auch bei einer Einzelunternehmung eine Übertragung des SFR, anderen ist dies egal.

Einen gravierenden Nachteil gibt es dabei keinen. Eventuell gibt es bei manchen „200%-Sachbearbeitern“ ein Problem einen Zweitwagen auf die Frau zu versichern …

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Georg,

unter einer Firma, versteht man den Namen eines Vollkaufmannes.

Bei den meisten Einzelunternehmen handelt es sich um keine Firma.

Es sei denn, z.B. das Kfz wir auf den VN - Firma Manfred Müller O.H.G eingetragen.

Allerdings würde ich dann den SF-Rabatt nicht übertragen, sondern nur an die Firma verleihen.

Bei einer Übertragung wäre evt. der SF-Rabatt weg.
Bei einer Verleihung steht er später noch zur Verfügung.

Wenn als VN jedoch Manfred Müller eingetragen ist, kann das Auto wie bei einer Privatperson versichert werden.

Ausnahme wäre, es werden mehrere Fahrzeuge über einen Flottentarif (mindestens 6 Fahrzeuge) versichert.

Gruß Merger

Ausflug ins Gesellschaftsrecht …
Hallo Georg,

hier geht Einiges durcheinander.

Das Einzelunternehmen ist die selbständige Betätigung einer natürlichen Person. Die Rechtsfähigkeit liegt daher ausschließlich in der (natürlichen) Person des Unternehmers, z.B. Max Müller.

Das Fahrzeug wird daher auf die natürliche Person Max Müller zugelassen und kann trotzdem steuerlich im Betriebsvermögen sein. Auch der Versicherungsvertrag wird auf die natürliche Person abgeschlossen. Falls der Versicherer danach fragt - und das ist i.d.R. so - muss die gewerbliche Nutzung angegeben werden. Sie wird bei der Tarifierung berücksichtigt.

Wenn der Vertreter den SFR von Max Müller auf Max Müller übertragen will, dann ist er eine Erklärung schuldig :wink:

Viele Grüße
oscar.

danke euch allen
hallo alle drei, ihr seid klasse hier!

der fiktive VN hat den Vertreter auf den Widerspruch seines Ansinnens schriftlich aufmerksam gemacht und um ERklärung gebeten

Er legt den frei erfundenen Fetzen Papier jetzt erstmal beiseite und wartet auf weitere Erklärung der KFZ-Vs.

In dieser Form ist das Forum hier gold wert!
vielen Dank Euch
Schorsch

Hallo

Das Einzelunternehmen ist die selbständige Betätigung einer
natürlichen Person.
Die Rechtsfähigkeit liegt daher
ausschließlich in der (natürlichen) Person des Unternehmers,
z.B. Max Müller.

Ich wiederspreche. Es gibt eine juristische und eine natürliche Person Max Müller. Beide sind rechtsfähig, aber nur eine ist Verbraucher im Sinne des BGB.

Das Fahrzeug wird daher auf die natürliche Person Max Müller
zugelassen und kann trotzdem steuerlich im Betriebsvermögen
sein.

Ja, das _kann_ man so machen.

Auch der Versicherungsvertrag wird auf die natürliche
Person abgeschlossen.

Ja, das _kann_ man so machen.

Die rechtssform Einzelunternehmen macht keine Aussage über die größe des Unternehmens.

prominentes Beispiel:
http://www.trigema.de/shop/page/impressum/detail.jsf

MfG Frank

Hallo Frank,

„gefühltes Wissen“ in einem Forum kann für Ratsuchende gefährlich werden.

Eine Person im Rechtssinne kann entweder natürliche Person (=Mensch) sein oder juristische Person (z.B. als AG, GmbH oder e.V.). Eine natürliche Person kann nicht juristische Person sein, das ist ausgeschlossen.

Weitere Info findest du bei Wikipedia.

Viele Grüße
oscar.

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