Schadenfreiheitsrabatt Fahranfänger, wie am besten beginnen?

Ein Fahranfänger will ins mobile Leben einsteigen.
Erstbesitz ist die Klasse B, es wurde kein begleitetes Fahren gemacht.
Die Möglichkeit, von anderen Personen Rabatte übertragen zu bekommen, die diese dann ja endgültig verlieren würden, besteht nicht.

Wenn nun ein Elternteil das KFZ für den Fahranfänger als Zweitwagen über sich versichert, ist es dann richtig, das die damit erworbenen Rabatte nach wenigen Jahren auf den Fahranfänger übertragen werden können, so das dieser das KFZ selbst versichern könnte und sagen wir mal, mit 85% einsteigt?
Der Erstwagenrabatt der Eltern bleibt dabei aber unberührt?

Ja, das ist richtig. Dazu muss der Versicherungsnehmer (also ein Elternteil) natürlich zustimmen, weil es eigentlich SEIN Rabatt ist.

Der bleibt sogar unberührt, wenn der Zweitwagen einen Unfall verschuldet.

So schreibt es die Ergo:
https://www.ergo.de/de/Ratgeber/kfz/fahranfaenger/kfz-versicherung

Kleiner Tip:
Bei der Anschaffung auf die Typklasse achten. Viele typischen Fahranfänger-Autos sind deutlich teurer - eben weil es typische Anfänger-Autos sind, mit höheren Schadensquoten.

Beim Übertragen des Schadenfreiheitsrabattes ist zu beachten, dass man nur soviel Rabatt übertragen kann, wie man selbst in dieser Zeit hätte erwirtschaften könnte.

Also man kann nicht 25 Jahre Rabatt übertragen, wenn man den Führerschein erst 5 Jahre hat

Inzwischen sind Zweitwagen bei denen Fahranfänger als Fahrer eingetragen nicht immer günstiger als direkt vom Fahranfänger versichert.
Einen Rabatt kann man nur in der Höhe übernehmen in dem man ihn hätte erfahren können.
Auszurechnen wäre ob es günstiger ist das Fahrzeug vom Fahranfänger mit dem Rabatt der Eltern zu versichern und das Fahrzeug der Eltern als Zweitfahrzeug z.B. ohne Fahrer unter 23/25.
Die meisten Versicherungen bieten online Rechner zum durchspielen der Möglichkeiten.