Schadenklasse wenn vorher Firmenwagen?

Hallo,
ich bin die letzten 15 Jahre mit Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung) gefahren. Jetzt steige ich auf einen Privatwagen um und muß mich da ja auch versichern.

Welche Schadensfreiheitsklasse wird dann angesetzt? Ich hatte mit den Firmenwagen nur 1x vor ca. 7 Jahren einen kleineren Unfall.

Oder kann ich die Klasse meiner Frau übernehmen, die auch ein eigenes Auto hat?

Viele Grüße
steffenmuc

Hallo Steffenmuc,

in einem solchen Fall kann Dir der AG bestätigen, wie lange Du mit dem Wagen gefahren bist (Zeitraum).

Der SFR eines Firmenwagens kann vom AN „in die Firma eingebracht“ werden, „auf dem Firmenwagen runtergefahren werden“ und muss dem AN dann bei Verlassen wieder zurückübertragen werden.

Ruhte aber der eigene SFR und man fuhr den SFR des AG „runter“, dann gehört dieser natürlich auch dem AG. Der eigene könnte sogar „verfallen“ sein, sowas gibts teils nach 7 Jahren (Blick in die alten Bedingungen oder Anruf beim letzten Versicherer genügt).

Abkürzung AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer
SFR = Schadensfreiheitsrabatt, der %mäßig sinkt, aber in Jahren ansteigt.

VG
Mela

Hallo,

nur zur Ergänzung, des Beitrages von Mela:

Mal den AG fragen, ob er die SF-Klasse frei gibt!

Wenn nicht, mal bei mehreren Gesellschaften anfragen. Jede handhabt diese Situation etwas anders. Auch mal bei der von Deiner Frau anfragen!

VG René

Danke René,

für die Ergänzung.

Über die Frau kann evtl. ein Zweitwagennachlass in der Einstufung erfogen.

Soweit ich weiss, MUSS der AG den SFR freigeben, wenn der AN diesen eingebracht hat. Das steht dann auf den ursprünglich mal vereinbarten Formularen.

VG
Mela

Hallo,
desweiteren ist es möglich, dass der vertrag des ag keinen sf hatte, da es sich möglicherweise um einen flottentarif handelt.

dann wirds schwierig da keine sf-übertragung im herkömmlichen sinne möglich ist. dennoch bieten einige gesellschaften eine s.g. „dienstwagenregelung“ an. hier sind unterschiedliche nachweise zu erbringen. da hilft nur nachfragen. fang an besten bei deinem „haus- und hof-versicherer“ an.

mfg
snake

Hallo Hubschrauberpilot,

desweiteren ist es möglich, dass der vertrag des ag keinen sf
hatte, da es sich möglicherweise um einen flottentarif
handelt.

auch in einem Flottentarif sollte der Versicherer aber doch die bereits vorhandenen (und die eventuell eingebrachten) SFR im Hintergrund weiterführen.
Selten entstehen ja ganze Flotten von heute auf morgen. Meist entwickelt sich ein Kfz-Bestand erst nach und nach zu einer Flottengröße und wird vorher über SFR-Tarifwerke berechnet.

Eine Frage in die eine wie in die andere Richtung lohnt also auf jeden Fall.

Viele Grüße
Loroth