Hallo Celo,
in unserer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte habe ich diese Definition gefunden:
13. Kumulklausel
Besteht für mehrere Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache beruhen, für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch im Rahmen anderer bei den Unternehmen der Versicherung 1 oder der Versicherung 2 bestehender Haftpflichtversicherungen, so ist die Ersatzleistung
des Versicherers aus diesen Versicherungen insgesamt auf die höchste der je Versicherungsfall in diesen Versicherungen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Name der Versicherungsunternehmen wurde geändert in Versicherung 1 + 2
Hier besteht die Möglichkeit, dass beide Versicherungsunternehmen auf Grund der Vertragsbedingungen leisten müssten.
Jedoch nur die Höchstentschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist.
Im Klartext:
Versicherung 1 = Versicherungssumme 5 Mio
- Versicherung 2 = Versicherungssumme 5 Mio.
Erstattet werden max. 5. Mio.
Gruß Merger