Fa. XY meldet einen Einbruchdiebstahl seiner Vers. Diese will den Schaden jedoch erst regulieren, wenn die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft vorliegt.
Ist das so rechtens? So ein Verfahren kann ja sicher längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ab wann muss eine Vers. grundsätzlich regulieren? Wie kommt ein VN im Schadensfalle also am schnellsten zu seinen berechtigten Ansprüchen?
Ist das so rechtens? So ein Verfahren kann ja sicher
längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ja, das ist es. Erfahrungsgemäß wird innerhalb weniger Tage eingestellt, wenn der Täter unbekannt ist.
Ab wann muss eine Vers. grundsätzlich regulieren?
Wenn sie sich davon überzeugt hat, dass die gestellten Ansprüche zu Recht bestehen.
Wie kommt ein VN im Schadensfalle also am schnellsten zu seinen
berechtigten Ansprüchen?
Indem er der Versicherungsgesellschaft alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt, die für die Regulierung notwendig sind. Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Versicherung erheblich schneller arbeitet, als die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Wenn es also länger dauert als Dir lieb ist, muß das nicht an Deiner Versicherung liegen.