Schadenregulierung

Hat ein Handwerker das Recht einen von ihm verursachten Schaden an einem „Fremdgewerk“ durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen oder kann der Geschädigte ausschließlich Schadenersatz verlangen.

Hallo!
Das bestimmt der Geschädigte wie und von wem der Schaden behoben werden soll.
Ein Recht, dass der Verursacher die Sache nachbessern oder reinigen darf gibt es nicht.

mfG
duck313

Moin,

Das bestimmt der Geschädigte wie und von wem der Schaden
behoben werden soll.

Woraus ergibt sich das?

Gruß

TET

Danke erstmal für den ersten Teil der Frage…Darf der Geschädigte nun auch auf Nachbesserung ganz verzichten um eben statt derer Schadenersatz zu fordern ?Was wird wohl der Haftpflichtversicherer des Verursachers dann dazu sagen ?