In unseren BMW ist eine andere Verkehrsteilnehmerin in die Seite gefahren. Es besteht kein Zweifel, dass diese den Schaden verursacht hat. Die Versicherung der Schädigerin ließ ein zweites runtergerechnetes Gutachten anfertigen und verwies darauf, dass nur nach diesem Gutachten repariert werden kann. Dies ist allerdings nicht in einer BMW-Fachwerkstatt zu diesen Preisen möglich.
Müssen wir uns das gefallen lassen, dass in einer Niedrigpreiswerkstatt und nicht in der BMW-Fachwerkstatt repariert werden muss?
Müssen wir uns das gefallen lassen, dass in einer
Niedrigpreiswerkstatt und nicht in der BMW-Fachwerkstatt repariert werden muss?
Das hängt ein bißchen vom Alter des Fahrzeuges ab. Auf jeden fall sollte man noch einmal mit der Versicherung udn mit der BMW-Werkstatt reden, vielleicht kann die an ihrem preis noch etwas machen.
Wo wurde der Wagen bisher repariert?
Müssen wir uns das gefallen lassen, dass in einer
Niedrigpreiswerkstatt und nicht in der BMW-Fachwerkstatt
repariert werden muss?
Ich habe gehört, daß das u.a. davon abhängig ist, ob der BMW bisher immer in einer BMW- Werkstatt gewartet und repariert wurde:
Wenn der BMW bisher immer nur in einer BMW- Werkstatt war, hast Du gute Chancen, daß die gegnerische Versicherung die Reparatur in der Fachwerkstatt bezahlen muß.
Falls die Versicherung das nicht auch so sieht, würde ich einen Anwalt einschalten.
Wenn der BMW bisher oder zuletzt in einer Billig- Werkstatt war, kannst Du die Versicherungs- Reparatur durch die Fachwerkstatt vergessen.
Hallo,
geh wohin Du willst. Das zweite Gutachten MUSST Du nicht aktzeptieren!
Mal auf die Schnelle gegooglet
http://www.versicherungen-blog.net/2010/07/20/recht-…
Allerdings können 2 Stunden in der Fachwerkstatt, den Kaufpreis mancher Auto´s bei weitem übersteigen! ))
VG René
Hallo Rene,
geh wohin Du willst.
Sei vorsichtig mit solchen Ratschlägen. Wenn man einen Schaden mit der Versicherung nicht einvernehmlich regelt, kann man durchaus auf Kosten sitzen bleiben. Eine Versicherung muß nicht immer alles bezahlen, was ein Geschädigter möchte. Da ist verhandeln angesagt.
Das zweite Gutachten MUSST Du nicht aktzeptieren!
Das stimmt ! Das Gegengutachten zahlt man aber meistens selber.
Allerdings können 2 Stunden in der Fachwerkstatt, den Kaufpreis mancher Auto´s bei weitem übersteigen!
))
Deswegen Vorsicht mit Deinem ersten Satz !
Gruß
Nordlicht
Danke dies war mir eine große Hilfe
Ich werde die Entwicklung aller Gedanken von euch und auch die Links bezüglich aktueller Urteile einfließen lassen. Ihr ward mir eine große Hilfe. Danke
Der BMW ist ca. 6 Jahre alt 3er Kombi - regelmäßig entweder in BMW-Werkstatt gewartet oder mal Ölwechsel in Fachwerkstatt. War komplett auf dem Laufenden mit allen Reparaturen, also keine Mängel und unter 100.000 km. Von Ingenieur für Entwicklung Kfz. gefahren. Schätzungsweise zwischen 11 - 13 TD€ Wert ohne Schaden. Dies zu eurer Info.
Hallo Nordlicht,
hast ja Recht. Waren biss´l wenig Buchstaben. Sind aber noch genug auf der Tastatur, daher…
Einem Geschädigten kann keiner vorschreiben, welchen Gutachter er zu nehmen hat, wenn der Gutachter zugelassen ist.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, reicht nur in einigen Fällen (meist nur bei Kleinschäden!).
Rein theoretisch könnte nach dem ersten Gutachten, das Auto verschrottet werden. Denn das Gutachten beinhaltet ja auch Bilder und und und.
mit der Versicherung nicht einvernehmlich regelt, kann man
durchaus auf Kosten sitzen bleiben.
Hier geb ich Dir Recht, allerdings wird keiner, dessen Gutachten 4000,-€ Schadenshöhe aufweist, 10.000,-€ fordern. Dies hatte ich beim UP vorrausgesetzt. War wiedermal betiebsblind!
Das zweite Gutachten MUSST Du nicht aktzeptieren!
Das stimmt ! Das Gegengutachten zahlt man aber meistens
selber.
Es gibt ein Zweitgutachten der Gesellschaft. Die Kosten trägt aber auch die Gesellschaft!
Allerdings können 2 Stunden in der Fachwerkstatt, den Kaufpreis mancher Auto´s bei weitem übersteigen!
))
Deswegen Vorsicht mit Deinem ersten Satz !
Dies hat ich extra so geschrieben, dass die Einhaltung von Verhältnismäßigkeiten gegeben sein muss!
Sorry, werd beim nächsten Mal genauer sein!
VG René
Hallo,
jeder Geschädigte kann/darf in einer Marken- bzw. Vertragswerkstatt reparieren lassen.
Konkrete Hilfe kann nur ein Rechtsanwalt liefern - den ich hier in der Tat auch einschalten würde, alleine schon, um diesen Versicherer zu ärgern.
Grüße, M