'Schadens'berechnung bei Absage eines Events

Angenommen man hätte sich für ein mehrtägiges Fahrsicherheitstraining am Polarkreis angemeldet, für das sich die Teilnahmegebühren normalerweise auf mehrere Tausend Euros belaufen. Nun hat man aber in Einverständnis mit dem Anbieter über ein Auktionsverfahren nur einen Bruchteil dessen bezahlt, beispielsweise mal 10%.
Weiter ist man mit langer Vorlaufzeit, z.B. über ein halbes Jahr vorher, alle Anmeldeformalien mit dem Anbieter in gegenseitigem Einverständnis durchgegangen, hat eine Anzahlung geleistet, beim Arbeitgeber Urlaub beantragt und genehmigt bekommen, die An- und spätere Abreise zum/vom Flughafen organisiert. Nun aber sagt der Anbieter das Training äusserst kurzfristig ein bis zwei Tage vorher ab.

Welche Rechte hätte der Teilnehmer, um den ihm entstandenen ‚Schaden‘ geltend zu machen? Wie definiert sich überhaupt der erlittene ‚Schaden‘ und wie kann er finanziell messbar gemacht werden (ungenutzter Urlaub, An-/Abreise zum Flughafen, evtl. bereits gebuchte Übernachtungen bei frühen/späten Abflügen). Hat der Teilnehmer die Möglichkeit, ein ähnliches Training bei einem anderen Anbieter zu buchen und die Differenz von ursprünglichem und neuem Training (welches vermutlicherweise zu 100% bezahlt werden muss) geltend zu machen? Kann er womöglich sogar die Differenz als Ausgleich fordern ohne konkret bei einem anderen Anbieter ein Training zu buchen?

Die Absage könnte z.B. durch kurzfristige Absage mehrerer anderer Teilnehmer begründet sein.

Flugbestätigungen hätte man im Vorfeld natürlich vorher übrigens auch schon erhalten. Diese wären nach der Absage entsprechend gecanceled worden. Man könnte dem Anbieter also unterstellen, dass er durchaus gewillt war, das Training durchzuführen. Natürlich bestünde die Möglichkeit, dass der Anbieter kurzfristig noch einen ‚voll zahlenden‘ Teilnehmer gefunden hat und entsprechend nur dem Teilnehmer mit der ‚günstigen‘ Teilnahmegebühr abgesagt hat. Dies würde diesen hypotetischen Fall sicherlich nur unnötig komplex machen, wäre aber grundsätzlich denkbar.