Schadens %te nach haftpflichtschaden?

hallo,

wenn jd. einen unfall mit einem fremden kfz macht, werden i.d.r. die schadens% doch hochgestuft. werden die %te des versicherungsnehmers oder des führers hochgestuft? kann man ggf. die hochstufung von einem auf den anderen verlagern? explizit allianz?

danke im voraus

vom showbee

hallo Showbee,
immer auf den Zahler. Wenn Das jetzt die Oma ist und den Enkel als Fahrer angegeben hat, dann natürlich den SF des Enkels. Doch zahlen: Oma.
Übertragen: nein.
Grüße
Raimund

konkret also?
rehi raimund,

immer auf den Zahler. Wenn Das jetzt die Oma ist und den Enkel
als Fahrer angegeben hat, dann natürlich den SF des Enkels.
Doch zahlen: Oma.
Übertragen: nein.

also versicherungsnehmer & policenbezahler ist der X
der unfall wird verursacht durch Y, er ist auch bei der versicherung als fahrer angegeben. wessen %te gehen nun hoch? die des X weil er versicherungsnehmer ist oder die des Y weil er den unfall verursacht hat? ich denke die vom X, kann man das irgendwie deichseln das Y die bekommt?

danke und gruss

vom showbee

hallo showbee,
jetzt wird´s kompliziert.
Lass mir Zeit bis Montag. Dann bekommst Du genaue Auskunft.
Grüße
Raimund

Hi Bee,

also versicherungsnehmer & policenbezahler ist der X
der unfall wird verursacht durch Y, er ist auch bei der
versicherung als fahrer angegeben. wessen %te gehen nun hoch?

Von X. Er ist alleiniger Vertragspartner von V und kann somit auch nur bestraft werden. Eine Umwechslung der Prozente auf einen anderen Fahrer ist meines Erachtens nach nicht möglich, da die Tarifbestimmungen auf den Vertrag abheben. Und da gibt es ja offiziell nur einen Vertrag.

Theoretisch kann ja Fahrer Y auch bei V2 sein und somit würde es bedeuten, dass V1 immer zahlt, während V2 immer die Prämie einstreicht.

Aber die Hochstufung erfolgt bei den meisten TB´s erst im Folgejahr.

Gruß
Marco

hallo Marco,
habe mich heute schlau gemacht.
Ergebnis:

  1. so wie Du ober schreibst
  2. zu unsrer Frage gestern: ist es möglich, ohne Führerschein eine KFZ-Versicherung abzuschließen? Ja, es ist weiterhin möglich… nur derjenige (Halter) muss halt mit der höchsten SF-Stufe anfangen.
    Grüße
    Raimund
    P.S. schon was über Lichtenstein und Irland gehört?

Hallo Raimund,

habe mich heute schlau gemacht.
Ergebnis:

  1. so wie Du ober schreibst

*beruhigtbin* :wink:

  1. zu unsrer Frage gestern: ist es möglich, ohne Führerschein
    eine KFZ-Versicherung abzuschließen? Ja, es ist weiterhin
    möglich… nur derjenige (Halter) muss halt mit der höchsten
    SF-Stufe anfangen.

Ist ja daher aber eigentlich auch albern :smile:

schon was über Lichtenstein und Irland gehört?

Nee, noch nicht… mir ist heute keiner der Dozenten über den Weg gehumpelt. :smile:

Gruß
MArco

Es wird der SFR des Versicherungsnehmers( kann identisch sein mit Fahrzeughalter, Beitragszahler oder was auch immer )zurück-
gestuft.
Zurückgestuft wird zur nächsten Hauptfälligkeit (normalerweise der 01.01.) und vorher kann der Schaden „zurückgekauft“ werden
(6 Monate Zeit ab Benachrichtigung durch den Versicherer) was ggf. anhand von Schadenhöhe Sinn machen kann (rechnen lassen).
Der Verursacher (Fahrer des geliehenen Kfz) kann dann ggf. den Schaden selbst bezahlen.

MfG Siegfried Nikschick

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