wenn jd. einen unfall mit einem fremden kfz macht, werden i.d.r. die schadens% doch hochgestuft. werden die %te des versicherungsnehmers oder des führers hochgestuft? kann man ggf. die hochstufung von einem auf den anderen verlagern? explizit allianz?
hallo Showbee,
immer auf den Zahler. Wenn Das jetzt die Oma ist und den Enkel als Fahrer angegeben hat, dann natürlich den SF des Enkels. Doch zahlen: Oma.
Übertragen: nein.
Grüße
Raimund
immer auf den Zahler. Wenn Das jetzt die Oma ist und den Enkel
als Fahrer angegeben hat, dann natürlich den SF des Enkels.
Doch zahlen: Oma.
Übertragen: nein.
also versicherungsnehmer & policenbezahler ist der X
der unfall wird verursacht durch Y, er ist auch bei der versicherung als fahrer angegeben. wessen %te gehen nun hoch? die des X weil er versicherungsnehmer ist oder die des Y weil er den unfall verursacht hat? ich denke die vom X, kann man das irgendwie deichseln das Y die bekommt?
also versicherungsnehmer & policenbezahler ist der X
der unfall wird verursacht durch Y, er ist auch bei der
versicherung als fahrer angegeben. wessen %te gehen nun hoch?
Von X. Er ist alleiniger Vertragspartner von V und kann somit auch nur bestraft werden. Eine Umwechslung der Prozente auf einen anderen Fahrer ist meines Erachtens nach nicht möglich, da die Tarifbestimmungen auf den Vertrag abheben. Und da gibt es ja offiziell nur einen Vertrag.
Theoretisch kann ja Fahrer Y auch bei V2 sein und somit würde es bedeuten, dass V1 immer zahlt, während V2 immer die Prämie einstreicht.
Aber die Hochstufung erfolgt bei den meisten TB´s erst im Folgejahr.
hallo Marco,
habe mich heute schlau gemacht.
Ergebnis:
so wie Du ober schreibst
zu unsrer Frage gestern: ist es möglich, ohne Führerschein eine KFZ-Versicherung abzuschließen? Ja, es ist weiterhin möglich… nur derjenige (Halter) muss halt mit der höchsten SF-Stufe anfangen.
Grüße
Raimund
P.S. schon was über Lichtenstein und Irland gehört?
zu unsrer Frage gestern: ist es möglich, ohne Führerschein
eine KFZ-Versicherung abzuschließen? Ja, es ist weiterhin
möglich… nur derjenige (Halter) muss halt mit der höchsten
SF-Stufe anfangen.
Ist ja daher aber eigentlich auch albern
schon was über Lichtenstein und Irland gehört?
Nee, noch nicht… mir ist heute keiner der Dozenten über den Weg gehumpelt.
Es wird der SFR des Versicherungsnehmers( kann identisch sein mit Fahrzeughalter, Beitragszahler oder was auch immer )zurück-
gestuft.
Zurückgestuft wird zur nächsten Hauptfälligkeit (normalerweise der 01.01.) und vorher kann der Schaden „zurückgekauft“ werden
(6 Monate Zeit ab Benachrichtigung durch den Versicherer) was ggf. anhand von Schadenhöhe Sinn machen kann (rechnen lassen).
Der Verursacher (Fahrer des geliehenen Kfz) kann dann ggf. den Schaden selbst bezahlen.
MfG Siegfried Nikschick
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]