Hallo zusammen,
hatte vor zwei Tagen einen Verkehrsunfall. Mir ist jemand hintendrauf gerauscht. Ein unglücklicher Treffer. Man sieht von außen kaum was. Der Gutachter meinte, als er den Kofferraum öffnete, auf den ersten Blick, dass der Schaden nahe dem wirtschaftlichen Totalschaden ist. Vollständige Reparatur wird sehr aufwendig. Allerdings habe ich es hinbekommen (fragt bitte nicht wie), dass der Kofferraum wieder ohne Probleme richtig schließt. D.h. also, man kann mit dem Wagen ganz normal weiterfahren.
Meine Fragen sind nun:
Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtsch. Totalschaden ermittelt? Dann bekomme ich doch sicherlich Listenpreis minus Restwert, oder? Was bekomme ich von der „gegnerischen“ Versicherung, wenn ich den Unfallwagen privat weiterverkaufe? Was muss ich für den Wagen nehmen? Kann ich den Wagen einfach an nen Verwandten für billig Geld verramschen, oder muss ich eine Mindestsumme erlösen?
Wie wird der Restwert des Unfallwagens ermittelt?
Listenpreis minus Reparaturkosten?
Was sollte ich am besten tun?
Da ich weiss, dass ich, wenn ich den Restwert (Listenpreis) ausgezahlt bekomme, mir einen solchen Wagen für das Geld nicht wieder kaufen kann, möchte ich natürlich möglichst viel Geld aus der Sache schlagen.
Gleichzeitig habe ich natürlich auch keinen Bock darauf, dass irgendein Schrotthändler nen Reibach macht. Die Kohle kann ich selbst gut gebrauchen.
Ich hoffe jemand kann helfen. Danke!
MfG
Stephan
Ist aber nur minimal.