Schadensabwicklung bei wirtsch. Totalschaden

Hallo zusammen,

hatte vor zwei Tagen einen Verkehrsunfall. Mir ist jemand hintendrauf gerauscht. Ein unglücklicher Treffer. Man sieht von außen kaum was. Der Gutachter meinte, als er den Kofferraum öffnete, auf den ersten Blick, dass der Schaden nahe dem wirtschaftlichen Totalschaden ist. Vollständige Reparatur wird sehr aufwendig. Allerdings habe ich es hinbekommen (fragt bitte nicht wie), dass der Kofferraum wieder ohne Probleme richtig schließt. D.h. also, man kann mit dem Wagen ganz normal weiterfahren.

Meine Fragen sind nun:
Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtsch. Totalschaden ermittelt? Dann bekomme ich doch sicherlich Listenpreis minus Restwert, oder? Was bekomme ich von der „gegnerischen“ Versicherung, wenn ich den Unfallwagen privat weiterverkaufe? Was muss ich für den Wagen nehmen? Kann ich den Wagen einfach an nen Verwandten für billig Geld verramschen, oder muss ich eine Mindestsumme erlösen?

Wie wird der Restwert des Unfallwagens ermittelt?
Listenpreis minus Reparaturkosten?

Was sollte ich am besten tun?
Da ich weiss, dass ich, wenn ich den Restwert (Listenpreis) ausgezahlt bekomme, mir einen solchen Wagen für das Geld nicht wieder kaufen kann, möchte ich natürlich möglichst viel Geld aus der Sache schlagen.

Gleichzeitig habe ich natürlich auch keinen Bock darauf, dass irgendein Schrotthändler nen Reibach macht. Die Kohle kann ich selbst gut gebrauchen.

Ich hoffe jemand kann helfen. Danke!

MfG
Stephan

Hallo Stephan,

hinbekommen (fragt bitte nicht wie), dass der Kofferraum
wieder ohne Probleme richtig schließt. D.h. also, man kann mit
dem Wagen ganz normal weiterfahren.

Kurze Frage: Wie alt ist das Auto? Und selbst wenn du den Kofferraum in die andere Richtung gebeult hast und den Deckel richtig schließen kannst, heißt das nicht, dass er verkehrstüchtiger wird. Gutachter können sowas recht gut schätzen. Daher meine Frage nach dem Alter.

Zur Grundlage: Bei einem Heckstoß kann es leicht passieren, dass sich der Unterboden verformt und verzieht. Das hat zur Folge, dass Radaufhängungen etc. nicht mehr so funktionieren, wie sie eigentlich sollten.

Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtsch. Totalschaden
ermittelt? Dann bekomme ich doch sicherlich Listenpreis minus
Restwert, oder?

Listenpreis ist relativ. Der Listenpreis besagt ja auch ein Auto in guter Qualität mit normaler Laufleistung und gutem Zustand.
Trifft das auf dich zu, hättest du recht. Hast du allerdings ein Auto, was nur vom Rost gehalten wird, gibt es keinen Listenpreis.
Vielmehr wird der Wert zugrunde gelegt, den du mit deinem Auto auf dem freien Markt unter einer realistischen Annahme hättest erzielen können.

Was bekomme ich von der „gegnerischen“
Versicherung, wenn ich den Unfallwagen privat weiterverkaufe?

Tja. Theoretisch gilt Bereicherungsverbot. Jedoch da wo kein Kläger da kein Täter. Das zunächst. Für gewöhnlich hat der Versicherer aber solche Aufkäufer an der Hand, die einen Wert zahlen würden, den man normalerweise für dieses Auto nicht mehr bekommen würde.

Was muss ich für den Wagen nehmen?

Die Frage ist vielmehr: Was bekommst du dafür? wirst du den Wert erzielen können, den der Versicherer dir angibt? Sehr wahrscheinlich nicht.

Kann ich den Wagen einfach
an nen Verwandten für billig Geld verramschen, oder muss ich
eine Mindestsumme erlösen?

Hierzu mal eine kleine Regel: Verkaufe nie ein Auto, eine Wohnung oder soetwas ähnliches in der Familie. Du ersparst dir eine Menge Ärger.

Wie wird der Restwert des Unfallwagens ermittelt?

Marktpreis.

Listenpreis minus Reparaturkosten?

Was jemand für diesen Wagen bezahlen würde.

Da ich weiss, dass ich, wenn ich den Restwert (Listenpreis)
ausgezahlt bekomme, mir einen solchen Wagen für das Geld nicht
wieder kaufen kann, möchte ich natürlich möglichst viel Geld
aus der Sache schlagen.

Bereicherungsverbot. Dein subjektives Interesse ist verständlich. Aber du bekommst nicht mehr, als es normal am Markt für das Auto geben würde. Falls du mal ein Schnäppchen gemacht hattest, vielleicht machst du Gewinn… wenn man es als Gewinn bezeichnen kann. :smile: Ist aber nur minimal.

Gleichzeitig habe ich natürlich auch keinen Bock darauf, dass
irgendein Schrotthändler nen Reibach macht. Die Kohle kann ich
selbst gut gebrauchen.

Warum sollte ein Schrottie dabei einen Reibach machen?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

also der Wagen ist leider keine Rostlaube. Ganz im Gegenteil.
Sehr niedrige Laufleistung, viel Sonderausstattung und guter Zustand. Wäre der Unfall nicht gewesen wäre der Wagen sicher noch viele Jahre gefahren worden.

Deshalb habe ich keine Bock darauf, das mir ein Schrotti 500€ gibt, und die Teile insgesamt für 2000€ wieder verkauft, oder die Karre gleich in den Ostblock verschachert.

Jetzt nach „Begradigung“ des Schadens fällt dieser optisch kaum noch ins Gewicht. Die Funktionalität ist auch kaum eingeschränkt. Der Schaden ist eigentlich nur zu erkennen, wenn man im Kofferraum unter den Teppich schaut. Der Unterboden ist (Gott sei Dank) nicht verzogen.

Deshalb auch das Interesse aus der Familie. Ich möchte mich ja nicht berreichern, jedoch wäre es nicht schlecht wenn jemand anderes in der Familie davon profitieren könnte, und ich nicht schlechter gestellt bin.

Deshalb mal ne konkrete Frage:

Listenpreis (ohne Berücksichtigung von Sonderausstattung): 4100€
Kosten der Reparatur: 3600€
Restwert des Unfallsfahrzeugs: 1100€

In diesem Fall liegt nach meinem Ermessen kein wirtsch. Totalschaden vor (Denkfehler?-Oder muss man vom Listenpreis den Restwert abziehen, und das mit den Reparaturkosten vergleichen?). Ich kassiere die Reparaturkosten (abzüglich MWSt) ab. Verticke die Karre an einen Verwandten für 1100€.
Ich habe dann auf jeden Fall meine 4100€ (sogar etwas mehr), und mein Verwandter hat ne Karre, für die der Schrotti zwar nur 1100€ bezahlt, die aber definitiv mehr Wert ist.

Ist sowas realistisch?

MfG
Stephan

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Hallo Stephan,

Jetzt nach „Begradigung“ des Schadens fällt dieser optisch
kaum noch ins Gewicht. Die Funktionalität ist auch kaum
eingeschränkt. Der Schaden ist eigentlich nur zu erkennen,
wenn man im Kofferraum unter den Teppich schaut. Der
Unterboden ist (Gott sei Dank) nicht verzogen.

Aber er ist da und das ist Fakt.

Listenpreis (ohne Berücksichtigung von Sonderausstattung):
4100€
Kosten der Reparatur: 3600€
Restwert des Unfallsfahrzeugs: 1100€

In diesem Fall liegt nach meinem Ermessen kein wirtsch.
Totalschaden vor (Denkfehler?-Oder muss man vom Listenpreis
den Restwert abziehen, und das mit den Reparaturkosten
vergleichen?).

Restwert + Reparaturkosten = > Listenpreis. Daher wirtschaftlicher Totalschaden.

Ist sowas realistisch?

Bedingt, dass dir ver Versicherer kein höherlautendes Angebot unterbreiten wird. :smile:

Achso. SB wird auch abgezogen.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

äh wieso wird die SB (Selbstbeteiligung) abgezogen? Die „gegnerische“ und nicht meine Versicherung hat für den Schaden zu löhnen.

Bei meinem vorher konstruierten Beispiel handelt es sich also um einen wirtsch. Totalschaden. Bekomme ich in dieser Situation den Wiederbeschaffungswert („Listenpreis“) minus Restwert des Unfallfahrzeugs, oder muss ich hier auch MWSt abziehen (leuchtet mir in dieser Situation nicht ein).

MfG
Stephan

PS: Danke für Deine bisherigen Antworten.

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Hallo Stephan,

äh wieso wird die SB (Selbstbeteiligung) abgezogen? Die
„gegnerische“ und nicht meine Versicherung hat für den Schaden
zu löhnen.

Kleiner Fehler meinerseits. Käme nur bei einem Kaskoschaden zum Tragen. Sorry.

Bei meinem vorher konstruierten Beispiel handelt es sich also
um einen wirtsch. Totalschaden.

So wie ich es beurteile ja.

Bekomme ich in dieser
Situation den Wiederbeschaffungswert („Listenpreis“) minus
Restwert des Unfallfahrzeugs, oder muss ich hier auch MWSt
abziehen (leuchtet mir in dieser Situation nicht ein).

Das hängt davon ab, ob die 1100 Euro mit Mwst. waren oder ohne. Oder eben die Reparaturkosten.
Du bekommst aber nur den Schaden ersetzt, der dir entstanden ist.

Bedeutet also: Listenpreis - Restwert = Deine Erstattung.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

danke für Deine Antworten. Mal sehen was der Gutachter Morgen sagt. Daran kann man dann eh nichts mehr ändern.

MfG
Stephan

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