Schadensabwicklung nach Unfall

Hallo Rechtsexperten,

mal wieder ein Posting, bei dem ich nicht weiss, ob’s hier oder unter Vierräder besser aufgehoben ist. :o)

Vor etwa einem Vierteljahr wurde mein parkendes Auto durch einen anderen Wagen beschädigt. Ein neuer Kotflügel wurde fällig und die Schadenssumme betrug ca. 1000,- Euro. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen.

Bei der Schadensabwicklung wollte der Verursacher den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, um die Versicherungsprämien nicht in die Höhe zu treiben. Seine Versicherung hat von der Sache vermutlich bisher nichts mitbekommen. Zudem wünschte er, dass die Rechnung auf seinen Namen läuft (Mwst.-Ausweis für sein Unternehmen).

Ich also zum Autohaus und die Reparatur veranlasst. Der Verursacher hat dem Autohaus schriftlich die Kostenübernahme garantiert und die Rechnung läuft auf seinen Namen. Ich habe erst auf Nachfrage eine Rechnungskopie von der Werkstatt erhalten.

Gestern meldet sich die Werkstatt und teilt mir mit, dass der Verursacher noch nicht bezahlt hat.

Jetzt meine Fragen:

  • Hat jemand einen Vorschlag, wie ich mich jetzt am geschicktesten verhalten soll?
  • Wie sieht’s rechtlich aus? Ich habe den Auftrag erteilt, er hat die Kostenübernahme zugesichert und die Rechnung läuft auf seinen Namen. Wer steht jetzt gegenüber der Werkstatt in der Pflicht zu zahlen? Er, ich, beide?

Viele Grüße
Tomcat

Hallo Rechtsexperten,

mal wieder ein Posting, bei dem ich nicht weiss, ob’s hier
oder unter Vierräder besser aufgehoben ist. :o)

Zum Teil sicherlich am besten unter „Versicherungen“

Vor etwa einem Vierteljahr wurde mein parkendes Auto durch
einen anderen Wagen beschädigt. Ein neuer Kotflügel wurde
fällig und die Schadenssumme betrug ca. 1000,- Euro. Der
Unfall wurde polizeilich aufgenommen.

Bei der Schadensabwicklung wollte der Verursacher den Schaden
aus eigener Tasche bezahlen, um die Versicherungsprämien nicht
in die Höhe zu treiben. Seine Versicherung hat von der Sache
vermutlich bisher nichts mitbekommen. Zudem wünschte er, dass
die Rechnung auf seinen Namen läuft (Mwst.-Ausweis für sein
Unternehmen).

Ich also zum Autohaus und die Reparatur veranlasst. Der
Verursacher hat dem Autohaus schriftlich die Kostenübernahme
garantiert und die Rechnung läuft auf seinen Namen. Ich habe
erst auf Nachfrage eine Rechnungskopie von der Werkstatt
erhalten.

Gestern meldet sich die Werkstatt und teilt mir mit, dass der
Verursacher noch nicht bezahlt hat.

Jetzt meine Fragen:

  • Hat jemand einen Vorschlag, wie ich mich jetzt am
    geschicktesten verhalten soll?

Du hast als Geschädigter einen Direktanspruch bei der KFZ-Haftpflicht des Schädigers. Wenn Du seine Versicherung nicht kennst, kannst du über den Zentralruf der KFZ-Versicherer (Tel.: 0180/25026) diese herausbekommen, wenn Du sein Kennzeichen oder zumindest seinen Namen und seine Anschrift hast. Melde den Schaden dann direkt bei seiner Versicherung und die Sache kommt ins Rollen.

  • Wie sieht’s rechtlich aus? Ich habe den Auftrag erteilt, er
    hat die Kostenübernahme zugesichert und die Rechnung läuft auf
    seinen Namen. Wer steht jetzt gegenüber der Werkstatt in der
    Pflicht zu zahlen? Er, ich, beide?

Da Du den Auftrag erteilt hast, hast du mit der Werkstatt einen Werks- oder Werkliefervertrag geschlossen (sorry, kann mich nicht mehr erinnern, welcher von beiden genau es hier ist). Damit bist Du Vertragspartner der Werkstatt und mußt für die erbrachte Leistung auch aufkommen. Er hat mit der Werkstatt ja überhaupt nichts zu tun.

Gruß, Björn

Hallo Björn,

Danke für die antwort. Die Sache hat sich bereits erledigt.

Gruß
Tomcat