zunächst folgende Situation: Tochter von PKW Besitzerin fährt an einem stürmischen Tag auf der Straße (100 erlaubt) mit ca. 70 kmh, als ein großer Ast bzw. Geäst seitlich von rechts auf den PKW knallte. Die Fahrerin lenkte vor Schreck, den PKW rechts in einen Graben, hierbei wurde der Stossfänger beschädigt. Fahrzeughalterin / Besitzerin hat Vollkasko und ist in ihrem Tarif (Provinzial) als Einzelfahrerin deklariert. Tochter fährt allerdings sonst nie mit dem Fahrzeug, da sie weit weg wohnt.
Nun die Fragen: Ist das Fahren in den Graben eine Folge des Sturmschadens (hier moniert der Vertreter), welche Versicherung greift? Zweite Frage: Kann sich der Versicherer weigern wegen „Fremdfahrer (35J)“ den Schaden zu begleichen? Dritte Frage: Autohaus, bei dem der Wagen vor 10 Jahren neu gekauft und Scheckheftgeplegt wurde, führte einen Kostenvoranschlag durch und korrespondierte sofort (zunächst ohne unser Wissen) mit der Versicherung. Das Autohaus möchte das Geld für die Erstattung des Schadens gleich für eine Anzahlung eines Neuwagens einbehalten. Als wir uns dann äußerten, dass wir uns nicht binden möchten und das Auto eventuell anderweitig reparieren zu lassen, oder eventuell so abzugeben und den Schaden an die Besitzerin auszahlen zu lassen, wurde gesagt, das dies nicht möglich sei. Ist das so? Vielen Dank vorab für Antworten!
die Reperatur kann man ausführen lassen wo man möchte. Es sei denn man hat schon den Reperaturauftrag unterschrieben (wenn auch unwissentlich).
Der Schaden der durch den Sturm entstanden ist wird durch die Teilkasko reguliert und der Folgeschaden wird durch die Vollkasko reguliert es sei denn ein Gutachter schreibt das die Fahrt in den Graben von diesem Sturm (min. Windstärke 8!!!) herkommt und dann wird auch der Folgeschaden über die Teilkasko gezahlt.
Die Sache mit dem berechtigtem Fahrer könnte zu Problemen führen…
die Vers. ist dann berechtigt bir zu 200% der Jahresprämie zu verlangen wenn ein nicht berechtigter Fahrer fährt und einen Unfall hat… aber das händelt jede Vers. anders… auch die Mehrprämie kann für 2 Jahre nachgefordert werden…
Viel Erfolg
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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28279 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zu Frage 1 + 2: Ja und Nein. Es kommt auf die konkreten Vers.-Bedingungen an. Dort hinein schauen.
zu Frage 3: Nein. Grundsätzlich kann der Halter eines solchen Fahrzeugs mit diesem tun, was er will. Im Einzelnen kann es die „Hürde“ einer Gläubigerin geben, die zunächst noch bedient werden muss.
-Sturmschaden (das wäre die Teilkasko) is Abhängig von der Windstärke. Ab Windstärke 6 ist’s Sturm.
-Einzelfahrertarif: VS braucht nicht zu zahlen bei TK und VK. Mit Recht. (Es sei denn, es bestand ein begründbarer Notfall für die Fahrt)
-Autohaus: Autoverkäufer haben i.d.R. nur Ahnung vom Autoverkauf, nicht jedoch von -Versicherungsrecht (und erzählen oftmals Bildzeitungs-Unfug, wie in diesem Fall).
Bei solchen Fragen: DIREKT bei der VERSICHERUNG anrufen, zur Bürozeit (vor 16h, um nicht im Notdienst zu landen!), und da fragen. Auf gar keinen Fall auf den VS-Vertreter hören, die haben weder Zusage-Rechte, noch genügend Wissen. Wenn doch: Schriftlich geben lassen, die aussage (ER muss dann haften bei Falschaussage).