Hallo!
Würde gerne mal wissen wie sich jemand in folgendem fiktiven Fall richtig verhalten müsste:
Bei einem Verkehrsunfall hat der Unfallverursacher vor Ort die Schuld bereits eigestanden u. wurde auch polizeilich aufgenommen. Soweit so gut… Der Geschädigte muss nun der gegnerischen Versicherung den Schaden melden(kein Personenschaden) u. gg. den Hergang auf einem Fragebogen genau schildern.Gesagt, getan …
Nun müsste das Fzg. ja nur noch repariert werden, bzw. ein Sachverständiger müsste den Schaden noch schätzen. Nehmen wir weiter an die gegenerische Versicherung würde sich trotz Aufforderung der Werkstatt wegen Kostenübernahme u. Mietwagen nicht melden.
Sollte grundsätzlich sogleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden damit sich die ganze Schadensabwicklung nicht unendlich in die Länge ziehen würde?? Müsste der Geschädigte dann zunächst in Vorkasse gehen wenn er keine Rechtsschutzvers. hätte?
Wie wickelt ein Geschädigter Laie alles richtig ab um nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werde?? Kann man sich in so einem Fall der Vertragswerkstatt vertrauen?
Bin mal gespannt,
Gruß Petra