Schadensabwicklungen

Hallo!
Würde gerne mal wissen wie sich jemand in folgendem fiktiven Fall richtig verhalten müsste:

Bei einem Verkehrsunfall hat der Unfallverursacher vor Ort die Schuld bereits eigestanden u. wurde auch polizeilich aufgenommen. Soweit so gut… Der Geschädigte muss nun der gegnerischen Versicherung den Schaden melden(kein Personenschaden) u. gg. den Hergang auf einem Fragebogen genau schildern.Gesagt, getan …

Nun müsste das Fzg. ja nur noch repariert werden, bzw. ein Sachverständiger müsste den Schaden noch schätzen. Nehmen wir weiter an die gegenerische Versicherung würde sich trotz Aufforderung der Werkstatt wegen Kostenübernahme u. Mietwagen nicht melden.

Sollte grundsätzlich sogleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden damit sich die ganze Schadensabwicklung nicht unendlich in die Länge ziehen würde?? Müsste der Geschädigte dann zunächst in Vorkasse gehen wenn er keine Rechtsschutzvers. hätte?

Wie wickelt ein Geschädigter Laie alles richtig ab um nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werde?? Kann man sich in so einem Fall der Vertragswerkstatt vertrauen?

Bin mal gespannt,

Gruß Petra

Hallo,
was sagt denn die eigene Versicherung?

Schuld bereits eingestanden

Das macht man grundsätzlich nicht, wenn man nicht plant den Schaden ohne Versicherung aus eigener Tasche zu begleichen.

Cu Rene

der Geschädigte ist in diesem Fall der ohne Rechtschutzversicherung…

beim Fahrspurwechsel hat der LKW-Fahrer den PKW übersehen u. ist ihm hinten reingefahren u. hat dies dann bestätigt, wurde von der Polizei auch so aufgenommen und rekonstruiert…

Die Versicherung des Geschädigten verweist natürlich auf die gegnerische Versicherung…

Gruß Petra

Hallo,

als Geschädigter würde ich mein Fahrzeug in die mir bekannte Kfz-Werkstatt fahren. Die Kfz-Werkstatt beauftragt dann einen Gutachter und schickt die Rechnung + Gutachten (nach Abtretung der Schadensabwicklung) an die gegnerische Versicherung.

Gruß Merger

Danke, genauso so hätte ich das gemacht!

Gruß Petra