Die Übergabe wurde nicht protokolliert - verlief ganz locker und schnell. Die Vermieterin hat als erstes die Kaution (auch ohne Quittung !!!) in Bar zurück gegeben, die Schlüssel kontrolliert und angenommen, und ist nicht mal durch die Räume gegangen.
Bei der Besichtigung 2 Wochen vorher wurde lediglich eine rote Wand im Wohnzimmer angesprochen. Die Wand hatte ich bis zur Übergabe wieder weiss gestrichen.
Ich bin der Meinung, dass die Vermietung bei der Übergabe die Wohnung damit bestandlos übernommen hat und dies durch die Auszahlung der Kaution besiegelt hat. Kann sie 3 Wochen später einen Schaden an der Aussenseite der Wohnungstür und eine nicht-gestrichener Schlafzimmer noch geltend machen weil diese Sachen ihr „bei der Übergabe nicht aufgefallen“ sind ??
Hallo.
Also, bei Beschädigungen ist zunächst zu überprüfen, ob diese evtl dem sachgemäßen Gebrauch der Wohnung zuzuschreiben sind oder vielleicht (Außenseite der Tür…) diese garnicht vom Mieter zu verantworten sind. Außerdem gibt es zur Übergabe-regelung der Wohnung keine gesetzlichen Regelungen. Ledigleich existiert sogenanntes Richerrecht; also ausgelegte Rechtsprechung, die besagt, ein Mieter darf durch Renovierungsklauseln nicht unangemessen benachteiligt werden. Obe einzelne Klauseln im Mietvertrag witksam sind, ist inm Einzelfall zu prüfen. Dass jedoch eine Wohnung neutral gestrichen oder mit entfernten Tapeten zu übergeben ist, ist rechtmäßig. Eine rote Wand ist da unter Umständen (je nach Klausel) zu streichen oder die Tapete zu entfernen.
Generell gilt jedoch: Es ist immer ratsam, den Zustand der Wohnung bei Auszug per Fotos zu dokumentiern oder durch Zeugen zu bestätigen, wenn nicht sogar die Übergabe durch den Vermieter wuitiert wurde. Die Rückzahlung der Kaution könnte hier jedoch als Bestätigung für eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung gelten. Bei einer entsprechenden Klage (sollte es soweit kommen) könnte das zumindest so gewertet werden. Ob Sie dann die Zinsen einklagen wollen, steht Ihnen natürlich offen…
…
ich hoffe, ich konnte helfen…
Hallo,
bin gerade erst aus dem Urlaub zurück, daher die Verspätung. Sorry.
Ich seh Dein Problem so.
Besenrein ist für mich nicht angestrichen, sondern eben rein. Natürlich sind grobe Schäden zu beheben, aber das ist keine Renovierung. Außenflächen gehören nicht zur Wohnung, sind deshalb Sache des Vermieters.
Du schreibst, die Wohnung wurde von EUCH zurückgegeben, das heißt, dass Du einen Zeugen dafür hast, dass bei der Übergabe keine Mängel gerügt wurden.
Um dem Vermieter etwas entgegen zu kommen könntest Du in einem Gespräch freiwillig darauf verzichten, die Zinsen für die Kaution zu verlangen.
Sollte der Vermieter versuchen, die Renovierungskosten per Mahnbescheid einzufordern, wird Ihm sein Anwalt raten das zu nunterlassen.
Also viel Glück bei Deinem Gespräch mit dem Vermieter und viele Grüße, Hubert Steiger.
Hallo - Ihnen stehen die die Sparbuchzinsen zu.
Frisch renoviert? Nein, nur was vertraglich ausgemacht wurde. Beteiligung? sicher nicht. Schaden hinterher aufgefallen? Pech für sie - Sie waren es nicht.
Viel Glück.
Wie lange seid ihr in der Wohnung gewesen ?
Das spielt eine große Rolle bevor ich die Frage beantworten kann.
Grüße