Liebe Expertinnen & Experten,
stellt Euch folgendes vor: Ihr bestellt im Februar (für einen Geburtstag Mitte April) einen Wok aus Gußeisen über einen Partner von Amazon. Dieser liefert Euch in einem großen Paket (Versand Amazon, Ship/Standard), das gut gepolstert mit Zeitungsseiten den original verpackten Wok enthält, außen in rot „Vorsicht, zerbrechlich“-Band angebracht.
Nun habt Ihr jede Menge um die Ohren, die Zeit vergeht, das Paket wird gelagert - nun nähert sich der Geburtstag - jetzt macht Ihr das Paket in Ruhe auf - und stellt fest, dass ein gußeiserner Griff abgebrochen beiliegt.
Wir wollen nicht weiter auf das späte Öffnen eingehen, was Euch jetzt umso mehr ärgert - würdet Ihr Euch nun auch die Frage stellen, was Ihr jetzt noch tun könntet? Wäre das Paket irgendwo versichert? Oder gibt es sonst noch Möglichkeiten, dass die 165 Euro nicht umsonst bezahlt worden wären?
Ich freue mich über Eure Tipps und Unterstützung,
mit herzlichsten Grüßen
Petepuck
Hallo,
wenn es sich um eine Privatperson handelt,gilt § 476 des BGB.
Das heisst der Käufer hat innerhalb von 6 Monaten gegenüber dem Verkäufer
einen Anspruch auf Fehlerfreie Ware.
Das Problem dürfte nur die Beweisbarkeit sein,da der Käufer die Sendung bei Annahme von der Spedition nicht innerhalb der Fristen reklamiert hat.
Hallo !
Man kann es ja auch als „Nichttransportschaden“ reklamieren,etwa so,also ob der Griff später abgebrochen ist.
Wenn im Karton von außen keine sichtbaren Stellen sind,die auf ein Herunterfallen des Kartons und somit ein Durchdringen des Griffs des Woks hindeuten,dann war das auch nicht so.
Dann ist der von so mieser Qualität(Gußfehler),das er auch später bei normaler Griffbelastung brechen könnte.
In beiden Fällen hat der Verkäufer den Schwarzen Peter,entweder Mangel der Ware oder schlechte Verpackung(Zeitungspapier ist keine geeignete Transportverpackung von schweren Dingen).
Das würde ihm auch der Transportdienstleister vorhalten.
Aber ich kann mir Dein Verhalten,erst mal weglegen und nach langer Zeit ? nachschauen,ob richtige Ware heil angekommen ist, nicht erklären.
Es klingt ja so,als seien das Wochen oder mehr gewesen.
MfG
duck313
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Danke für Eure Antworten.
Du hast ja recht, es sieht so aus, als wäre das komplett unbedacht, das Paket so lange stehen zu lassen - nehmen wir an, das ist auch so… Gehen wir davon aus, dass die Lebensumstände im Moment einen anderen Fokus hatten und das Paket damit in den Hintergrund geraten ist, was sicherlich unter normalen Umständen anders gewesen wäre.
Auch angenommen, der Wok wäre von minderer Qualität, wenn ich Dich richtig verstehe, könnte man ihn umtauschen, weil der Griff einfach so abgebrochen ist… Wie könnte das vor sich gehen?
Herzlichste Grüße
Petepuck
Hallo !
Die gelieferte Ware hat doch mind. die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren,im ersten halben Jahr gilt sogar die Beweislastumkehr.
Da muss der Verkäufer beweisen,ein angezeigter Mangel(Griff abgebrochen) sei nicht auf Materialfehler,Überlastung oder sonst vom Kunden verursachte Schäden zurückzuführen.
Das kann kaum gelingen,also müsste Händler nachbessern,hier Ersatzlieferung oder Geldersatz.
Nach den ersten 6 Monaten ist es dann am Kunden,er muss nachweisen,der Griff war bereits am Anfang defekt(etwa Materialfehler beim Guss/Montage),das ist viel schwieriger,ich würde sagen i.d.R. sogar unmöglich(Materialgutachten eines Sachverständigen ?).
Womöglich wurde sogar eine „Garantie“ des Herstellers eingeräumt,der 5 oder 10 Jahre für bestimmte Fehler geradestehen will. Auch die könnte und sollte man nutzen. Dazu muss man sich aber entweder direkt an den Hersteller oder über den Händler an den Hersteller wenden.hier ist dann nicht mehr der Händler zuständig.
MfG
duck313
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super, herzlichsten DANK!