Schadensanspruch ohne Rechnung, Kostenaufstellung oder sonstiges

Hallo,
ich schildere schnell meinen Fall.
Ich war mit meinem VW Bus unterwegs. Am Kofferraum den Fahrradständer mit 2 Rädern befestigt. Als wir auf der Suche nach einem Parkplatz waren, fuhren wir an ein Parkhaus. Höhenbegrenzung 2m. Wir fuhren ganz ganz langsam an die Höhenbegrenzung, Bus kein Problem, doch die Höhenbegrenzung stand an einem Fahrrad an. Also wieder eins Auto, langsam zurück, doch die Kette der Höhenbegrenzung verhakte sich im Bremsgriff meines Fahrrads und zog die Schraube aus der Decke. Angehalten geschaut, andere Schraube aus der Decke gezogen, Höhenbegrenzung auf die Seite gelegt um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern und im Parkhaus per Mail bescheid gegeben dass ich für den entstandenen Schaden aufkommen.

Nun habe ich eine Rechnung erhalten:
4 Arbeitsstunde a´52,50 €
Material 38,59 €
Gesamt: 248,59 €

Das alles für 2 Dübel und eine Schiene? Im besten Fall noch 2 neue Löcher bohren?
Ich also nochmals hin und es angeschaut. Die Befestigung der Höhenbegrenzung wurde komplett geändert.
Eine Nachfrage, bzw. Rechnung der Teile, sowie eine Kostenaufstellung der Mitarbeiter, Fahrtenbuch etc. wurde ignoriert und mir wurde nur unfreundlich mitgeteilt: „Sollte der Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht auf unseren Konto eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung unseren Anspruch auf dem Rechtsweg geltend machen; dass dies zu weiten Kosten führt, ist sicherlich nachvollziehbar.“

Meiner Meinung nach ist die Rechnung eine Unverschämtheit, vom Umgang mit einem ganz abgesehen.
Habe ich hier über den Rechtsschutz Erfolgsaussichten die Rechnung zu mindern, oder ähnliches?

Vielen Dank im Voraus.

Servus,

danke dem gnädigen Schicksal, dass Du so extrem billig wegkommst, und zahle.

So eine Aktion kann leicht das Dreifache kosten.

Schöne Grüße

MM

Moin,
Als Fahrzeugführer solltest du die Abmessungen des Fahrzeuges kennen, du warst also höher als 2m und hättest nicht einfahren dürfen.
Eine Rechnung hast du doch bekommen? 4 Std. mit 2 Personen ist nicht viel, dies betrifft An-u. Abfahrt, wie sollen die Mitarbeiter ohne Hilfsmittel oben rankommen? Also muss ein Gerüst her; Auf-u. Abbau derselben, Ob und wie es wieder befestigt wird, ist nicht deine Entscheidung.
Da das Fahrrad am Fahrzeug befestigt war, kann evtl. die Haftpflicht einspringen, dort mal die Sachlage schildern. Zahl die Rechnung und fasse es als Lehrgeld auf.

MfG

Hallo

nicht über eine RS-Versicherung. Diese tritt nur bei der Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche ein, nicht jedoch beider Abwehr. Dafür ist dann die entsprechende Haftpflichtversicherung zuständig.

vdmaster