In der Vergangenheit häufen sich in einem Unternehmen die durch Mitarbeiter verursachten Unfälle( z.T. auch nur Bagatellschäden ) mit firmeneigenen Pkw`s .
Die Geschäftsführung beabsichtigt fortan die entsprechenden Mitarbeiter ( Fahrer der Fahrzeuge ) mit 150.-- €/ Schadensfall an den Kosten zu beteiligen.
Frage: ist sowas überhaupt rechtens ? Oder bedingt das Änderungen der entsprechende Arbeitsverträge, extra Zusatzvereinbarungen ?
kind regards
goldfinger