Schadenseratz bei Beschlagnahmung von PC?

Guten Tag,
erstmal zum Thema.

! Die überaus nette Polizei kam mitte August zu Person A, mit einem Durchsuchungsbeschluss und mit einer Erlaubnis zur Beschlagnahmung von Persons A PC!

Grund dafür war … Person X hat behauptet Person A, habe den Account von Person B gehackt und diesen an Person X verkauft!
(betonung liegt auf Behauptet)

Person x wurde beim Unfug tun mit dem Account erwischt und hat den Namen von Person A bei der Polizei angegeben.

Mittlerweile ist herausgekommen das durch die Pc-Auswertung keinerlei hinweise auf Person A deuten.

Pc wird demnächst Ausgehändigt! sooo … jetzt zur Frage!

  1. Kann man Schadensersatz beantragen: von der Polizei oda Person X ? ( mit erfolgschance?)

  2. reicht schon eine Behauptung auf Kriminelle machenschafften aus für eine hausdurchsuchung`? geht das so?

danke für die Antworten (falls es schon Antowrten auf meine Frage gibt bitte ich um ein Link)

  1. Kann man Schadensersatz beantragen: von der Polizei oda
    Person X ? ( mit erfolgschance?)

Wenn ein Schaden entstanden ist, wäre das denkbar, ja. Der Anspruch gegen den Staat könnte sich aus § 2 StrEG ergeben (vgl. Abs. 2 Nr. 4). Der Anspruch gegen X könnte z.B. auf § 823 BGB beruhen.

  1. reicht schon eine Behauptung auf Kriminelle machenschafften
    aus für eine hausdurchsuchung`? geht das so?

In diesem Fall offensichtlich schon.

Levay