Auch ein freundliches Hallo,
Nach der Schilderung ist davon auszugehen, dass dem Kunden ein
Guthaben aus der Abrechnung zusteht.
Ja, denn im angenommenen Fall wurde dieses ja schlussendlich nach etwas mehr als 3 monaten erstattet.
Die Endabrechnung wurde mehrfach angemahnt.
Von wem und auf welchem Weg?
Vom Kunden. Mehrfach telefonisch (Einzelverbindungsnachweis der Telefonate und Gesprächsnotizen mit Ansprechpartner vorhanden. zusätzlich auch per E-Mail.
In den AVB
Die AVB sind längst überholt. Es gelten die
Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas (GVV).
Das mag durchaus sein. Allerdings gehen wir davon aus, dass der Versorger seine Vertragsbedingungen AVB Gas, bzw. AVB Strom nennt und diese auch Vertragbestandteil sind. Der Kunde hätte bsplweise AVB zugesandt bekommen, statt AGB.
§ 13 Abs. 3 StromGVV:
Klasse! Danke !
Na klar höre ich, unverzüglich war das bei 4 Monaten Dauer
keinesfalls. Gut. Aber hat der Versorger die Rückzahlung
schuldhaft verzögert? (Wer einen rechtlichen Anspruch für sich
behauptet, muss diesen auch beweisen).
Davon ist auszugehen, da dem Versorger die Daten rechtzeitig vorlagen.
Zumindest bestätigte der Versorger den Zählerstand vom 1.11. Spätestens Anfang Dez wurde schriftlich bestätigt, dass das Konto abgerechnet wird, und die Abrechnung in den nä Tagen zugehen würde.
Im Prinzip schon, aber auch ein Anspruch nach § 280 BGB setzt
m. E. ein Verschulden voraus.Und außerdem sind in den AGB der
Energielieferanten Zinsforderungen aus Überzahlungen meist
ausgeschlossen.
Nehmen wir an, da wäre nichts zu finden. Zudem stellt sich mir dann auch die Frage, warum StromGVV die unverzügliche Abrechnung vorsieht, und sie dann per AGB (egal wie man es korrekt nennt) wieder ausgeschlossen werden kann. Aber ok, gibt es ja oft.
Man könnte in
dem Schreiben am Rande erwähnen, dass man im Hinblick auf
unzutreffende Bearbeitung mit zwei Verträgen und die lange
Zeitdauer für die Abrechnungserstellung den Wechsel des
Lieferanten (für den noch bestehenden Vertrag)in Erwägung
ziehe.
sicher kann man auf Kulanz abstellen. Aber es schadet ja nicht, wenn man notfalls spontan ein paar §§ im Petto hat 
Wenn es nur darum geht, den „Abzockern“ eins auszuwischen,
solltest Du Dich mal fragen, ob Du „den Sack schlägst, aber
den Esel meinst“. Die Stadtwerke oder Regionalversorger müssen
vor Ort nämlich für die Unternehmenspolitik der „vier Großen“
und die anhaltende Regulierungswut unserer Politik die Prügel
einstecken. Den letzten beißen bekanntlich die Hunde.(Womit
ich die Unzulänglichkeiten in dem hier geschilderten Fall
nicht entschuldigen möchte.)
Dein Gedanklenanstoß ist ganz ok. Allerdings wird sich die Preispolitik nicht ändern, wenn die Verbraucher keine Signale setzen, indem sie zu günstigeren Anbieter wechseln. Nur so kann man den Preis im Gesamten drücken. Zudem gibt es auch Leute (wie ich z.B. privat, also nicht in Funktion meiner Betreuertätigkeit) zu teureren Anbietern wechselt, die Ökostrom anbieten. Wer kann, sollte sich Umweltschutz etwas kosten lassen und somit auch Signale setzen, indem er nachhaltige Energien unterstützt. Ob bei mir dann wirklich Ökostrom ankommt glaube ich zwar nicht wirklich, aber die Nachfrage steuert im Prinzip ja auch das Angebot. Will heißen. wenn viele zu Ökoenergieanbeiter wechseln, die sogar teurer sind, gibt das den Großen womöglich auch zu denken.
TM