Darf bei einem verursachten Schaden, bei Erneuerung der beschädigten Sache, diese durch eine verbesserte Variante ersetzt werden oder muss die erstellte Rechnung auch einigermaßen dem Zeitwert entsprechen?
Als Beispiel: An einer Tankstelle wird ein Begrenzungsgitter angefahren, es war durch jeweils vier Schrauben an zwei Enden im Boden befestigt. Dieser „Rohrbügel“ kippt aus der Verankerung im Boden, wird optisch nicht beschädigt. Darf der Besitzer einen neuen einbauen lassen oder muss er diesen schlicht neu einbetonieren lassen?
Hi,
als Betreiber würde ich argumentieren, dass der Bügel durch den Vorfall in der Struktur geschädigt wurde und somit jetzt nicht mehr den gleichen Schutz bietet wie vorher.
Damit wäre eine Kompletterneuerung begründet.
Den Gegenbeweis anzutreten ginge dann wohl nur durch teure Gutachten.
Kommt also drauf an, wie hoch die Kosten sein sollen.
Als Betroffener würde ich versuchen, einen Anbieter zu finden, der baugleiche Vorrichtung für weniger Geld anbietet.
Man ist doch nur verpflichtet, den Geschädigten so zu stellen, als wäre ein Schaden nie entstanden… davon dass man Astropreise zahlen muss ist doch nirgendwo geregelt oder?
Unter der Voraussetzung würde ich dann dem Geschädigten das A´ngebot des Anbieters überreichen und maximal diesen betrag zahlen.
ganz private Meinung
BJ
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Darf bei einem verursachten Schaden, bei Erneuerung der
beschädigten Sache, diese durch eine verbesserte Variante
ersetzt werden oder muss die erstellte Rechnung auch
einigermaßen dem Zeitwert entsprechen?
Nicht nur einigermaßen - es wird genau der Zeitwert ersetzt.
Der Geschädigte soll nicht durch den Schaden verdienen, sondern nur der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Das kann dann eine Reparatur sein oder ein Neuteil, von dessen Preis aber die bisherige Nutzungsdauer abgezogen wird, die der Geschädigte selber tragen muss.
Eine Ausnahme ist z.B. die Hausratversicherung, die zahlt den Neuwert. Aber das ist hier o.T.