Hallo,
A nimmt die Dienste von B in Anspruch ihn an C zu vermitteln Arbeitsvermittlung).
B bekommt von C eine Vergütung, für A ist die Dienstleistung, die er schriftlich explizit erbeten hat, unentgeltlich.
A handelt nun bei C grob fahrlässig. C kündigt fristlos.
B muß Vergütung zurück zahlen.
Hat B gegenüber A Schadesersatzansprüche?
Grüsse
Claudia
Hallo,
A nimmt die Dienste von B in Anspruch ihn an C zu vermitteln
Arbeitsvermittlung).
B bekommt von C eine Vergütung, für A ist die Dienstleistung,
die er schriftlich explizit erbeten hat, unentgeltlich.
womit alle Leistungen erbracht wurden und der Vertrag erfüllt wäre.
A handelt nun bei C grob fahrlässig. C kündigt fristlos.
B muß Vergütung zurück zahlen.
Hat B gegenüber A Schadesersatzansprüche?
Nur wenn dies vertraglich so geregelt wurde. Aber den Vertragsinhalt kenne ich nicht …
Gruß
S.J.