Schadensersatz?

Hallo!

Angenommen eine Person wird im Zirkus o.ä. vom „Zauberer“ aufgefordert
auf die Bühne zu treten und ihm eine Uhr, ein altes Erbstück, für eine Vorführung zu überreichen. Der „Zauberer“ vollführt sein Stück, aber
die Uhr wird dabei vollständig zerstört, obwohl er vorhatte sie heil zurückzugeben.

Welche Ansprüche hat die Peron? Welche zivilrechtlichen Normen sind einschlägig?

Viele Grüße

„Normen“ ist gut. Wie wärs wenn man schlicht prüft ob die Berufshaftpflicht des Zauberers für diesen Schaden aufkommen muss, oder andernfalls die PHV, oder andernfalls der Zauberer mit seinem Privatvermögen haftet.

Jetzt kannste sicherlich dein Hausarbeit selbser stricken, oder?

gruss

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sinnlos
Hallo!

Solange kein Schadenersatzanspruch besteht, muss auch eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen.

Es macht daher überhaupt keinen Sinn vorab zu prüfen, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Gruß
Tom

Hat er denn keinen Anspruch auf Ersatz des Wertes der Uhr?

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