Schadensersatz

Person A besitzt ein Haus - es geht um die Haustür.
Person B beschädigt unumstritten die Haustür mit seinem Auto.
Vereinbart wird nun, dass Person A einen Kostenvoranschlag ausarbeiten lässt und Person B dann entscheidet, ob selbst oder Versicherung bezahlt.
Nachdem der Kostenvoranschlag vorliegt passiert jetzt nichts mehr - die Behebung des Schadens wird unerträglich lange (bis heute) verzögert.
Kann in diesem Fall Person A den Reparatur-Auftrag erteilen und ist Person B verpflichtet zu zahlen?
Danke für eine Info. hierzu.

Hallo Karl,

ich bin juristischer Laie, kann also deine Frage nicht direkt beantworten, habe aber aus eigener Erfahrung einen Hinweis für Dich:

Wenn der Verursacher (was Du hoffentlich über Zeugen/Schriftverkehr, etc belegen kannst) nicht in die Pötte kommt, dann melde Deine Forderung doch selbst bei seiner Versicherung an. Schließlich wurde das schadenstiftende Ereignis durch das Fahrzeug herbeigeführt und aus gutem Grund haben wir in Deutschland Haftpflichtversicherungen: Nämlich, damit Du nicht auf Deinem Schaden sitzen bleibst! Hierfür gibt es einen Zentralruf der Autoversicherer, über den Du nach Nennung von Halter oder Kennzeichen die Versicherung erfährst. Die Rufnummer nennt Dir jede Polizeidienststelle, wahrscheinlich wirst Du auch im Internet fündig.

Gruß

Ted

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Servus!

Goldrichtige Antwort. Man sollte Schäden, die mit Kraftfahrzeugen verursacht werden, grundsätzlich immer nur mit dem Haftpflichtversicherer abwickeln und die Sorge um den Schadenfreiheitsrabatt ruhig die Sorge des Schädigers sein lassen - das muss der dann mit der Versicherung regeln, was geht’s den Geschädigten an? Am einfachsten übergibt man die Sache gleich einem Anwalt - kost nix!

Hey Ted, warst Du früher in der Koblenzer Gegend als Musiker unterwegs?

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Hey Fab,

ich bin im Urlaub mal durch Koblenz durchgefahren und kann nicht einmal fehlerfrei „Hänschen Klein“ singen. Das sollte Deine Frage beantworten. Ted Striker ist nur ein Nick, abgeleitet von einem Piloten mit Flugangst aus einen alten Zucker / Abrahams - Film.

Gruß & schönes Wochenende

Ted

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Am einfachsten übergibt man die
Sache gleich einem Anwalt - kost nix!

  1. kostet es den Vorschuss
  2. Wenn man verliert/nicht vollstrecken kann kostet´s doch
  3. Vielleicht verlangt der Anwalt mehr als die gesetzlichen = erstattungsfähigen Gebühren, bei kleinen Streitwerten unumgänglich…

Servus!

  1. kostet es den Vorschuss

Bei einem derart klaren Fall wie dem Geschilderten (oder hat der Hausbesitzer seine Haustür heimtückisch auf die Straße geworfen?) soll es durchaus Kollegen geben, die ohne Vorschuss regulieren.

  1. Wenn man verliert/nicht vollstrecken kann kostet´s doch

Wer einen Fall wie den Geschilderten verliert, wird sich wohl kaum trauen,für den Mist,den er gabeut hat,auch noch Geld zu verlangen. Und das Risiko, dass eine Versicherungsgesellschaft in Insolvenz geht, ist auch nicht allzu groß.Und wenn - der Spaß wäre mir ein (weiteres) ausgefallenes Honorar durchaus wert!

  1. Vielleicht verlangt der Anwalt mehr als die gesetzlichen =
    erstattungsfähigen Gebühren, bei kleinen Streitwerten
    unumgänglich…

Na prima. Seit Jahren kämpfe ich u. a. hier bei w-w-w darum, dass das Horrorbild vom „teuren Anwalt“ - m.E. Umsatzkiller Nr. 1 - in der öffentlichen Meinung ins Wackeln kommt, und jetzt das.Lass Dir gesagt sein, dass es da draußen durchaus Kollegen gibt, die bereit sind, für die gesetzlichen Vergütungssätze zu arbeiten.

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