An unserer Eigentumswohnung (Neubau) grenzt eine Rasenfläche, die zum größeten Teil unser Sondernutzungsrecht beinhaltet.
Diese Rasenfläche ist so uneben, dass sie nicht der anerkannten Regeln der Technik (DIN-Norm) entspricht, dieses hat der Bauträger nach einigem hin und her auch eingesehen, allerdings möchte er uns (Der Eigentümergemeinschaft) einen Schadensersatz zahlen, anstatt den Mangel zu beheben.
Die Eigentümergemeinschaft hält sich daraus und hat uns alle Entscheidungsrechte zugesprochen, da nur uns der Mangel negative beeinflußt.
Ich weiß, dass bei Unverhältnismäßigkeit der Bauträger bei optischen Mängel nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, aber ist eine unebene Rasenfläche, auf der Kinder beim Spielen ins stolpern greraten nur ein optischer Mangel, oder muss bei Rasenflächen auch die Benutzbarkeit gegeben sein?
Können wir demnach die Mängelbeseitigung fordern, oder müssen wir uns mit dem Schadensersatz zufrieden geben?
Glaube ich gern, es ist für ihn günstiger.
Ein „Schadenersatz“, hier besser ein Trostpflaster für einen geringen Mangel, der die Nutzbarkeit und Funktion in keiner Weise negativ einschränkt mag in manchen Fällen angemessen sein.
Beispiel: eine geringe Farbabweichung, anderes Material( aber gleichwertig)
Nur was liegt hier vor ?
Es war offenbar ein Nutzrasen für Spiel und Freizeit bestellt, aber nicht geliefert worden.
es ist uneben und enthält auch Steine ( wenn ich recht erinnere).
Das ist kein geringer Mangel, den Geld ausgleichen kann. Man kann ihn nicht so nutzen wie ursprünglich gedacht bzw. müsste bei Nutzung mit Einschränkungen und Folgeschäden rechnen.
kann man also damit leben oder reicht das Geld um einen Gärtner mit dem Nachbessern zu beauftragen (Abharken, Steine auflesen, Fehlstellen nachsäen und Unebenheiten auffüllen, bzw. egalisieren ) ?
In dem Fall sehe ich das Problem auch in der Eigentümergemeinschaft, der das geschilderte Problem offenbar schlicht egal ist oder nicht (so) schlimm angesehen wird.
Was soll eigentlich mit dem Schadenersatzgeld geschehen ? Wer kriegt es ?
Reduziert es schlicht die Bausumme für alle ?
Ich kann Dir da auch keinen Rat geben, was man machen soll.
Dazu müsste man den Rasen direkt vor Ort sehen können.
MfG
duck313
Tja, durch den Schadenersatz dürfte er günstiger wegkommen. Denn je nach Erreichbarkeit und Arbeitsaufwand + Material usw. kann das schon ein paar Euro kosten.
[quote=„Lallo79, post:1, topic:9389257“][…]
aber ist eine unebene Rasenfläche, auf der Kinder beim Spielen ins stolpern greraten nur ein optischer Mangel, oder muss bei Rasenflächen auch die Benutzbarkeit gegeben sein?
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Sorry, aber dies ist ein lächerliches Argument!
Wenn die Kids nur auf Laminat laufen können, hat die Erziehung grundsätzlich versagt!
Diese Kids dürfen dann nie in den Wald gelassen werden und jede Baustelle ist für sie ein unüberwindbares Hindernis.
Nach diesem Massstab muss man die Kids in einer Gummizelle halten, jede andere Umgebung wäre zu gefährlich!
MfG Peter(TOO)
Sie wollen mir erzählen, dass, wenn spielende Kinder über den Rasen rennen und plötzlich in eine Unebenheit von stellenweise 4 cm treten, kein Kind stolpern darf???
Es ist auch verwunderlich, dass jemand der den Rasen nicht gesehen hat und keine Details kennen solche Äußerungen tätigt!
!!!RESPEKT!!!
Nachdem der Bauträger schon eingesehen hat, dass er nicht gemäss Auftrag gearbeitet hat, würde ich auf einer Behebung des Mangels bestehen.
Gruss - Beni