danke, dass Ihr euch diesen Fall anschaut und mir evtl. weiterhelfen könnt.
Fall:
Herr Meier hatte einen Handy-Flatratevertrag mit der T-M***** Deutschland GmbH. Herr Meier konnte diesen nach ca. einem halben Jahr nicht mehr bedienen.
Die Kündigung seitens T-M***** ist nicht strittig und gerechtfertigt.
Frage:
Ist es richtig, dass als Schadensersatz die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages voll berücksichtigt wird? Es handelte sich um eine Flatrate für das Festnetz inkl. 200 SMS und 1000 Minuten in das Handynetz. Ein subventioniertes Hany war inkl.
Beispiel in Form einer Rechnung ( was ist „richtiger“? ):
18 Monate Restlaufzeit x 50 € mtl. = 900 € + Auslagen und Zinsen
oder diese( da ja nur ein Teil für das Handy und die tatschlichen Kosten verwendet wurde, bzw. würde):
18 Monate Restlaufzeit x 25€ mtl. = 450€ + Auslagen und Zinsen
Versteht Ihr wie ich das meine? Nur ein Teil der monatlichen Zahlung wird für die tatsächlichen Kosten verwendet. Der andere Teil, für die Flatrate usw. konnte die 18 Monate ja nicht mehr genutzt werden. Sprich, dort ist auch keine Leistung eingetreten, oder sehe ich das gänzlich falsch?
Vielen Danke für Eure Hilfe! Möchte nur schauen ob es sind macht den Herrn Meier zum Re. zu schicken.
Der Handy-Anbieter macht die kompletten entgangenen Monatsraten, auch die zukünftigen bis zum Ende des ursprünglich vorgesehenen Vertragszeitraums, als Schaden geltend nach fristloser Kündigung. Der Fragesteller fragt, ob das rechtens ist, weil ja das Handy nicht genutzt wird.
Wie sich beim vorzeitig gekündigten Werkvertrag der Unternehmer die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen muss.
Nur wer weiß schon, wie die tatsächlichen Kosten des Handy-Anbieters bei Flatrates aussehen? Hat der z.B. selbst Verträge mit anderen Betreibern (Rückdeckung zur RIsikominimierung der exzessiven Nutzung der Flatrate) und deshalb nichts erspart? Oder sind die Preise für ihn als gleichzeitiger Festnetzanbieter so niedrig, dass die ersparten Aufwendungen gering sind?
danke Dir für Deine Antwort. Ich muss Dir jedoch mitteilen, dass die Fragestellung genau andersherum gemeint ist. Nicht Herr Meier fordert Schadensersatz, sondern die T-M***** GmbH
Das die komplette Laufzeit herangezogen wird und der berücksichtigung der vollen mtl. Prämien. Nur wenn man nun auch den tatsächlichen Schaden wüsste, wäre dieser die Maßgabe. Richtig?
Da Herr Meier als Privatperson ja keinerlei Möglichkeiten besitzt in die Kalkulationen des Betreibers einzusehen, muss er tatsächlich auch für Leistungen aufkommen, die nicht erbracht wurden?
Das die komplette Laufzeit herangezogen wird und der
berücksichtigung der vollen mtl. Prämien. Nur wenn man nun
auch den tatsächlichen Schaden wüsste, wäre dieser die
Maßgabe. Richtig?
Richtig
Da Herr Meier als Privatperson ja keinerlei Möglichkeiten
besitzt in die Kalkulationen des Betreibers einzusehen, muss
er tatsächlich auch für Leistungen aufkommen, die nicht
erbracht wurden?
Das Problem ist doch, daß der Mobilfunkbetreiber ja seinen Teil des Vertrages erfüllen würde, aber der andere Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen kann. Somit tritt eine Situation ein, die der Mobilfunkbetreiber nicht zu vertreten hat. Er kann also den ihm entstandenen Schaden voll geltend machen.
Wenn auf dem Kulanzwege keine Einigung zu erzielen ist, wird man den Schaden wohl begleichen müssen.
Der Handy-Anbieter macht die kompletten entgangenen
Monatsraten, auch die zukünftigen bis zum Ende des
ursprünglich vorgesehenen Vertragszeitraums, als Schaden
geltend nach fristloser Kündigung.
Ich hatte das irgendwie genau anders herum gelesen.