wenn ein kostenbewuster Mitmensch (kM) - ohne zu Fragen –
Gegenstände in der Garage des Nachbarn lagert und diese
Gegenstände dann nach mehreren(!) Jahren herausfordert, kann
dann der Garageneigentümer Schadensersatz aus unerlaubter
Handlung fordern?
Nicht 100%ig ausgeschlossen aber sehr unwahrscheinlich.
Hinweise:
a) der Eigentümer lebt nicht auf dem Grundstück der Garage
b) der Eigentümer erfährt erst durch die Herausgabeforderung
des kM von der unerlaubten Nutzung der Garage
Dann wird wohl kein Schadenersatzanspruch in Betracht kommen. § 823 BGB nennt die Rechte, die beeinträchtigt werden müssen, um einen Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zu erlangen. Hier käme einerseits das Eigentum in Betracht, die Garage wurde aber nicht beschädigt. Der Besitz (an der Garage) wird zwar Recht iSd: § 823 BGB anerkannt, wenn der Besitzer das aber nicht einmal merkt, wird eine Beeinträchtigung, bzw. vielmehr ein Schaden nicht gegeben sein.
Welcher Schaden ist entstanden?
Wie sollen wir das beantworten? Ob ein Schaden entstanden ist, muss doch der Geschädigte wissen, ob ein rechtlicher Ersatzanspruch besteht, kann hier ggf. gesagt werden.
Hätte der kM gefragt, wäre
eine Unterstellung nur über die montl. Zahlung in Geld,
erlaubt worden.
Darum geht es also (was aber zu erwarten war). Das mag sein, ein solcher Vertrag ist aber nicht geschlossen worden, daher gibt es keinen Anpruch. Aus unerlaubter Handlung kann man ihn nicht herleiten (auch nicht aus §§ 987 ff. BGB, da das Abstellen von Sachen keinen Besitz an der ganzen Garage begründet und der Eigentümer, der das erst Jahre später merkt, ohnehin keine entsprechende Nutzung gezogen hätte).
Was sagen Sie?
Dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Ersatz gibt, insb. nicht aus unerlaubter Handlung und dass es auch keinen Grund gibt, einen solchen zuzusprechen, wenn der Betroffene jahrelang ohnehin nichts davon wusste und jetzt Geld rausholen will.
Gruß
Dea