Schadensersatz bei einem 30 Jahre alten Gerät?

Hallo beisammen! 
Mal angenommen, zwei Freunde wollen ihre Böden schleifen, erhalten dafü saber nur das 30 Jahre alte Schleifgerät des Onkels des einen Freundes. Wenn es nun be der Benutzung durch den anderen Freund (der nicht Haftpflicht versichert ist) beschädigt wird, inwiefern kann der Onkel dann Schadensersatz / Reparaturkostenerstattung verlangen?

Hallo,

meiner Meinung nach stellt sich hier nicht die Frage eigentlich nicht, was der Onkel verlangen darf.

Es müsste doch wohl eigentlich selbstverständlich, dass derjenige, der etwas kaputt macht, für den Schaden bzw. die Reparatur aufkommt. Ob das Gerät nun 30 Jahre alt ist oder nicht.

Hallo,

entweder die instandsetzung oder wenn die 130% über dem zeitwert liegt, ersatz in geld oder einem gleichwertigen gerät

hth

meiner Meinung nach stellt sich hier nicht die Frage
eigentlich nicht, was der Onkel verlangen darf.

doch. denn genau das ist hier gefragt worden. und es gibt hier keine vorschrift, was genau man gefälligst zu fragen hat.

Es müsste doch wohl eigentlich selbstverständlich, dass
derjenige, der etwas kaputt macht, für den Schaden bzw. die
Reparatur aufkommt. Ob das Gerät nun 30 Jahre alt ist oder
nicht.

du musst dich schon entscheiden: ist nun der schaden oder die raparatur zu bezahlen?

ist natürlich schwierig, darauf zu antworten, wenn man keine ahnung hat und den unterschied gar nicht kennt, hm?

und hast du schon mal drüber nachgedacht, dass das ding natürlich auch völlig ohne verschulden kaputtgehen kann und weder schadensersatz noch pflicht zur reparatur in frage kommen könnten? oder dass das ding gar nicht reparabel ist? und vermutlich hat dir auch noch nie jemand erklärt, dass der geschädigte natürlich nur anspruch darauf haben kann, dass er nach dem schadensersatz nicht besser gestellt ist als vorher?

wir sind hier im brett ‚allgemeine rechtsfragen‘. ‚plauderei‘ ist woanders.

entweder die instandsetzung oder wenn die 130% über dem
zeitwert liegt, ersatz in geld oder einem gleichwertigen gerät

wo genau kommen die 130% her?

und was, wenn gar kein verschulden vorliegt? wenn einfach die normale abnutzung nach 30jahren das ding zerstört?

so einfach kann man die frage nicht beantworten. da muss man schon ein wenig mehr wissen.

IMHO liegt hier ein Leihvertrag vor. Der Entleiher muss keinen Ersatz für Abnutzungen und Verschlechterungen an der Leihsache leisten, wenn diese aus dem vertragsgemäßen Gebrauch herrühren.

Bei Schäden durch nicht vertragsgemäßen Verbrauch richtet sich die Haftung nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht; demnach hat der Geschädigte Anspruch, bis zum Zeitwert so gestellt zu werden, wie er es vor Übergabe war. Dabei hat sich der Leiher Beschädigungen durch einen Dritten selbst anrechnen zu lassen.

G imager