Schadensersatz bei Fahrradunfall mit Kind

Guten Tag,

meine Frage: Kann man gegen die Eltern (oder ihrer Haftplicht) eines Kindes (8 Jahre) Schadensersatz geltendmachen wenn dieses Kind einen ins Fahrrad fährt und man deswegen Stürzt und sich starke Verletzungen zuzieht?

meine Frage: Kann man gegen die Eltern (oder ihrer Haftplicht)
eines Kindes (8 Jahre) Schadensersatz geltendmachen wenn
dieses Kind einen ins Fahrrad fährt und man deswegen Stürzt
und sich starke Verletzungen zuzieht?

Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass ein 8-jähriges Kind im Straßenverkehr nicht haftbar zu machen ist.

Gruß

Nordlicht, der kein Jurist ist, obwohl mitunter mit Haftungsfragen beschäftigt

Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass ein 8-jähriges
Kind im Straßenverkehr nicht haftbar zu machen ist.

Jein. Kinder zwischen 8 und 10 sind haftbar bei vorsätzlicher Schadenszufügung. Ansonsten sind sie wie bis 7 nicht haftbar. Außerdem gibt es wirre Einschränkungen (Kfz, Schienenbahn, Schwebebahn):

§ 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

ABER:

BGH VI ZR 335/03

Leitsatz:
Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBI l S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.

http://lexetius.com/2004,3168

So ganz eindeutig ist das also nicht, es kommt wie so oft auf den Einzelfall („Überforderungssituation“) an. Lag eine solche nicht vor und der /die Kleine ist nicht auf den Kopf gefallen, könnte der/die Kleine also haftbar sein.

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