Liebe/-r Experte/-in,
kurzgefasstes Problem: Internetkauf eines Kurbelwellensonsors, Preis rund 50 Euro. Beim Einbauversuch in Mercedes-Benz-Werkstatt wird festgestellt, dass der Stecker am Sensor nicht passt, Teil ist also nicht passend, obwohl für das Baumuster des Wagens angeboten. Teilehändler sagt Rücknahme des Teils und Kaufpreiserstattung zu. Die vergeblichen Aufwendungen für den Einbauversuch (rund 130 Euro) möchte ich als Schadensersatz auf Grund der falschen Lieferung erstattet bekommen. Sind 437, 280 und 284 BGB die richtige Basis für mein Anliegen? Habe ich grundsätzlich den Anspruch? Hinweis: optisch war der Fehler am Stecker vorab nicht zu erkennen. Sondern erst beim Versuch des Einbaus.
Ich danke vorab für eine kurze Info!
Liebe Grüße