Schadensersatz bei Falschlieferung Ersatzteil

Liebe/-r Experte/-in,

kurzgefasstes Problem: Internetkauf eines Kurbelwellensonsors, Preis rund 50 Euro. Beim Einbauversuch in Mercedes-Benz-Werkstatt wird festgestellt, dass der Stecker am Sensor nicht passt, Teil ist also nicht passend, obwohl für das Baumuster des Wagens angeboten. Teilehändler sagt Rücknahme des Teils und Kaufpreiserstattung zu. Die vergeblichen Aufwendungen für den Einbauversuch (rund 130 Euro) möchte ich als Schadensersatz auf Grund der falschen Lieferung erstattet bekommen. Sind 437, 280 und 284 BGB die richtige Basis für mein Anliegen? Habe ich grundsätzlich den Anspruch? Hinweis: optisch war der Fehler am Stecker vorab nicht zu erkennen. Sondern erst beim Versuch des Einbaus.
Ich danke vorab für eine kurze Info!
Liebe Grüße

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, war das Teil selbst nicht mangelhaft. Der Fehler bestand doch wohl darin, dass entweder für den Sensor eine falsche Baugruppe angegeben war oder innerhalb der Baugruppe unterschiedliche Sensoren verwendet werden und der Händler darüber nicht aufgeklärt hat. Eine Falschlieferung in dem Sinne, dass etwas anderes geliefert wurde als bestellt, lag doch nicht vor, oder?

Hier sollte man in die AGB des Händlers schauen, inwieweit er für seine Angaben zu den Ersatzteilen haftet und ob er nicht dem Kunden weitere Prüfpflichten auferlegt, ob das Ersatzteil im konkreten Fall auch verwendet werden kann.