Schadensersatz bei Fehlern des Verwalters

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben zu Beginn des Jahres den Verwalter unserer Anlage (78 Wohneinheiten) endlich gewechselt, nachdem in den letzten Jahren ohne entsprechende Impulse des Verwaltungsbeirats schon nichts mehr gelaufen ist. Der neue Verwalter hat jetzt bei der Durchsicht der Abrechnung für 2010 entdeckt, dass der Verwalter anscheinend einiges nicht korrekt erledigt hat: z.B. Abrechnung von durch unseren Hausmeister geleistetem Winterdienst bei anderen Wohnanlagen zu unseren Ungunsten bzw. überhaupt nicht erfolgt, Küchenmöbel wegen Wasserschaden aus den allgemeinen Rücklagen bezahlt, obwohl extra Wasserzähler eingebaut wurden (damit weniger Abwassergebühren zu zahlen sind) erfolgte keine entsprechende Meldung an die Stadtwerke, usw.
Kann man von der Verwaltung in irgendeiner Form Schadensersatz fordern? Der neue Verwalter hat ihnen schon eine Liste mit Missständen geschickt und sie zur Zahlung aufgefordert, aber freiwillig machen sie das natürlich nicht. Kann man anwaltlich gegen sie vorgehen? Für 2010 wurde die Entlastung noch nicht erteilt, für die Jahre davor leider schon, weil keiner von uns die Machenschaften so recht durchblickt hat. Anscheinend lief das aber seit Jahren bzw. Jahrzehnten falsch. Kann man da noch irgendetwas machen?
Besten Dank,
Pia

Die Eigentümergemeinschaft kann selber bzw. vertreten durch den neuen Verwalter beweisbare Schadenersatzansprüche einklagen.