Schadensersatz bei Hauskauf

Wir haben im Februar 2011 ein Einfamilienhaus erworben.

Nun hatten wir ein Schaden am Dach unseres Dachdecker hat uns darauf aufmerksam gemacht, das wir Asbestschindeln auf dem Dach haben.
Des weiteren hat er erwähnt das der Käufer haftbar gemacht werden kann, wenn er uns beim Kauf dies nicht mitgeteilt hat und im Vertrag steht darüber auch nichts.
Allerdings sind wir weder beim Kauf, noch per Vermerk beim Notar(Kaufvertrag) darauf aufmerksam gemacht worden, das Asbest auf dem Dach verbaut ist.

Nun meine Frage:
Haben wir gegenüber des Verkäufers die Möglichkeit einen Schadensersatz geltend zu machen?
Ist das nach dieser Zeitspanne überhaupt noch möglich?

Danke für die Infos.
nG. Haag

Hallo,
da tut sich erst einmal die Frage auf, ob der Verkäufer überhaupt von den Asbestschindeln und den damit zusammenhängenden Problemen gewusst hat. Das müssen Sie dem Verkäufer nämlich nachweisen. Evt. mal die Nachbareigentümer ansprechen.
Im Kaufvertrag steht aber bestimmt, gekauft wie gesehen, besichtigt, ohne Gewähr für Grenze Größe Güte und Beschaffenheit usw. oder änlich.
So der Verkäufer Sie tatsächlich arglistig getäuscht hat, Da beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, beginnt aber erst ab Kenntnisstand.
Dann könnten Sie vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels verlangen oder sogar von dem Kauf noch zurücktreten.
Wenn dieser Punkt von Ihnen nachgewiesen/bewiesen werden kann, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.
mfg
PB

Selbstverständlich könnt ihr auch jetzt noch eure Ansprüche geltend machen. Dazu habt ihr nach BGB 5 Jahre Zeit. Also ran an den Speck …

Gruß Piet

Hallo,
arglistig verschwiegene Mängel können bis zu 15 Jahren nach Erwerb eines Gebäudes / Grundstücks regessansprüchig gemacht werden. Ob dies hierbei zutrifft, würde ich lieber vom Fachanwalt abklären lassen. Es geht ja immerhin um eine wohl beträchtliche Summe, die zur Disposition gestellt wird.
Gruß, TT

Hallo,

erst mal entschuldigung für die späte Antwort, war unterwegs. Prinzipiell ist Asbest meines Wissens zwar verboten zu verbauen, bei existierenden Gebäuden bin ich mir aber nicht sicher, ob die saniert werden müssen. Es kommt meine ich zum Einen auf die Art des Asbest an und ob er freigesetzt werden kann. Geht keine unmittelbare Gefahr davon aus, muss das meines Wissens beim Verkauf nicht angezeigt werden

Gruß,

twilight666