ich bräuchte mal den Rat von den Juristen unter euch.
Angenommen Kunde K kauft bei Firma F einen Schreibtisch. Dieser wird mit verkratzten und verschrammten Tischbeinen geliefert. F sagt K, er solle den Tisch nutzen und die Beine würden wg. langer Lieferzeit später ausgetauscht. Nach drei Monaten werden die Beine ausgetauscht, die neuen sind jedoch genauso mangelhaft und F veranlasst einen weiteren austausch.
Angenommen die nächsten Austauschbeine sind frei von Mängeln, hat K den Tisch drei mal auf- und abgeräumt, was bei einem Schreibtisch mit Computern etc. einen erheblichen Zeitaufwand darstellt. Kann K diesen Zeitaufwand in Form von Schadensersatz bei F geltend machen bzw. wie wären die Aussichten darauf einzuschätzen (K möchte damit nicht noch mehr Zeit unnätig vergeuden).
Angenommen die nächste (zweite) Nachbesserung ist wieder nicht erfolgreich, kann K dann nur vom Vertrag zurücktreten oder kann er auch den Kaufpreis mindern? Wie viel Prozent wären bei verkratzten Tischbeinen angemessen?
Angenommen die nächsten Austauschbeine sind frei von Mängeln,
hat K den Tisch drei mal auf- und abgeräumt, was bei einem
Schreibtisch mit Computern etc. einen erheblichen Zeitaufwand
darstellt. Kann K diesen Zeitaufwand in Form von
Schadensersatz bei F geltend machen bzw. wie wären die
Aussichten darauf einzuschätzen (K möchte damit nicht noch
mehr Zeit unnätig vergeuden).
zunächst ein Mal: Wie will K denn den Schaden beziffern? Ein echter finanzieller Schaden ist ja nicht eingetreten. Wo sollte man da anfangen, wo aufhören?
Zudem: Nein. Selbst wenn ein Schaden eingetreten wäre, besteht kein Anspruch. In § 439 BGB heißt es: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Kosten für das Leerräumen eines Tisches gelten aber nicht als „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen“.
Hallo!
Die Firma hat natürlich ein Recht auf Nachbesserung und da dies bei dem Kunden vor Ort stattfindet, ist Schadenersatz natürlich ausgeschlossen. Sollte die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft sein, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich. Eine Minderung ist Verhandlungssache. Eine Einschätzung des angemessenen Prozentsatzes, kann ein Außenstehender schwer abgeben, sorry.
Candy**66