Schadensersatz bei Nachbesserung Gewährleistung

Hallo,

ich bräuchte mal den Rat von den Juristen unter euch.

Angenommen Kunde K kauft bei Firma F einen Schreibtisch. Dieser wird mit verkratzten und verschrammten Tischbeinen geliefert. F sagt K, er solle den Tisch nutzen und die Beine würden wg. langer Lieferzeit später ausgetauscht. Nach drei Monaten werden die Beine ausgetauscht, die neuen sind jedoch genauso mangelhaft und F veranlasst einen weiteren austausch.

Angenommen die nächsten Austauschbeine sind frei von Mängeln, hat K den Tisch drei mal auf- und abgeräumt, was bei einem Schreibtisch mit Computern etc. einen erheblichen Zeitaufwand darstellt. Kann K diesen Zeitaufwand in Form von Schadensersatz bei F geltend machen bzw. wie wären die Aussichten darauf einzuschätzen (K möchte damit nicht noch mehr Zeit unnätig vergeuden).

Angenommen die nächste (zweite) Nachbesserung ist wieder nicht erfolgreich, kann K dann nur vom Vertrag zurücktreten oder kann er auch den Kaufpreis mindern? Wie viel Prozent wären bei verkratzten Tischbeinen angemessen?

Danke für eure Hilfe!

Gruß.

Gründsätzlich ist es so dass nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen die Nachbesserung als gescheitert gilt. Rücktritt etc möglich.

Was den Schadensersatz für die Zeit des Auf- und Abräumens des Schreibtisches angeht: Wenn der Kunde sich darauf einlässt die Beine erst später geliefert zu bekommen und freiwillig seinen schreibtisch vorher aufbaut, dann muss er auch damit rechnen, dass das zusätzliche Arbeit bedeutet. Ebenso wenn er die ersten mangelhaft nachgelieferten Beine zeitweise montiert