hallo;
aufgrund von kündigung (arbeit) musste ein mietvertrag (erstbezug zum 1.2.11)gekündigt werden. es wurde vom vermieter für diesen fall ein schadenersatz vertraglich festgelegt (höhe: 1 monatsmiete). vertrag wurde so unterschrieben. ist eine solche klausel rechtens? schadenersatz soll mit der kaution (bereits im juli bezahlt, höhe einer monatsmiete) verrechnet werden.
des weiteren werden 2 möglichkeiten zum austritt aus dem vertrag angeboten: 1) wenn die whg zum 1.2. vermietet wird, muss keine miete gezahlt werden (kündigung erfolgte fristgerecht zum 28.2.) ODER 2) gegen zahlung einer kaltmiete ist der direkte ausstieg aus dem vertrag möglich.
was ist rechtens?
im voraus danke für hilfe.
es wäre rechtens, dass der vermieter auf die dreimonatige kündigungsfrist besteht - also dass er drei monatsmieten bekommt. über die vertragsstrafe bietet er einen einfachen ausweg. kann man natürlich gegen angehen. nur dann zahlt man das dreifache.