Hallo liebe Leute, ich hatte einen Auffahrunfall (bin Unschuldig) und möchte nun wissen, ob ich die Schutzkleidung, die nach dem Unfall keinen Schutz mehr bot, in voller Höher erstattet bekomme.
Ist der Vergleich mit einem Airbag statthaft?
Ich sehe kein Problem
Wenn jemandem bei einem Autounfall der Anzug zerrissen wird, dann muß dieser Anzug ganz normal vom Verursacher des Unfalls bzw. dessen Versicherung bezahlt werden; simple Situation des § 823 I BGB bzw. § 7 I StVG. Warum sollte es bei Schutzkleidung anders sein?