Schadensersatz bei überzogenen Freischaltzeiten?

Hallo Experten,
mich würde da etwas brennend interessieren.

Angenommen da glaubt einer der Werbung der KabelBW und läßt sich darauf ein, von telekomüblichen monatl. ca 30 Euro auf nur 10 Euro Grundgebühr zu kommen.
Wenn er dies also bereits in der letzten Juniwoche 04 beanttragte und ihm max 6 Wochen bis zur Freischaltung zugesichert wurde und nun sind es schon 13 Wochen die er gezwungen war mit dem Handy zu tel.
Kann man in diesem Fall von der KabelBW Schadensersatz für die sehr hohen Handyrechnungen verlangen und hat Aussicht auf Erfolg?

Trotz zigfacher Bittanrufe und dem Hinweis von Anfang an, dass es um einen Geschäftsanschluss geht und die Eröffnung bevorsteht, passiert da nichts.

Ich finde es mehr als ein Ärgerniss was die Kabel BW hier in Ulm abzieht!
Über Eure Hilfe wäre ich dankbar!
Bernd

Hi,

ich kenne jemanden, dem ist sowas mit Arcor passiert. Nachdem 3 Monate nix bei denen passiert ist - trotz Briefe und Telefonate -, hat er ihnen seine Handyrechnungen geschickt.

Leider hab ich keine Ahnung, wie das dann ausgegangen ist.

Eine Sauerei finde ich es aber trotzdem. Einerseits dem rosa Riesen Konkurrenz machen wollen und dann nicht anständig können …

Chris

Hi Chris,

thx für Deine Antwort!
Das wär mal interessant wies Deinem Bekannten ergangen ist, denn genauso ists hier ja auch.
Gruss,
Bernd

ich kenne jemanden, dem ist sowas mit Arcor passiert. Nachdem
3 Monate nix bei denen passiert ist - trotz Briefe und
Telefonate -, hat er ihnen seine Handyrechnungen geschickt.

Leider hab ich keine Ahnung, wie das dann ausgegangen ist.

Eine Sauerei finde ich es aber trotzdem. Einerseits dem rosa
Riesen Konkurrenz machen wollen und dann nicht anständig
können …

Chris