angenommen ein AN arbeitet als Fahrer in einer Transportfirma. nach ca einem Jahr ruft der Chef ihn ins Büro und sagt dem AN er solle einen LKWführerschein machen, weil der Chef einen LKWFahrer braucht. Der AN macht den Führerschein aus eigener Tasche, da der Chef ihm verspricht er würde dann als LKWFahrer mehr verdienen und auch noch als Springer eingesetzt noch von paar extras profitieren. Nach dem der AN den LKWführerschein hat, wechselt er in die vom gleichen Chef geführte Spediton. Nach 2 monaten bekommt er den Zusatzvertrag als Springer. Nach ca 6 Monaten mach der AN einen kleinen Unfall. Er rammt mit seinem Spiegel den Spiegel des entgegenkommenden LKWs. Nach dem neuen Gesetz wird die Schuld geteilt. Der AN meldet diesen Fall sofort dem Chef. Danach geht der AN in den Urlaub. Nach dem Urlaub kommt er selbst zum Chef um zu erfahren ob alles OK ist. der Chef teilt ihm mit, dass der Unfall über 800 Euro Schaden verursacht hat. Der AN sagt, das es ihm Leid tut, aber die Strasse dort sehr eng gewessen war. Der Chef macht paar Witze und sagt ich muss überlegen wie ich dich „bestraffen“ kann. woche später bekommt der AN an einem einzigen Tag viele Briefe von Chef einmal eine Auflistung von dem Schaden und einer Androhung, das wenn er nicht besser arbeiten wird, der Chef von ihm geld verlangen wird. Eine Kündigung in der folgendes steht
hiermit kündindigen wir unsere Zusatzvereinbarung als Einsatzfahrer fristgemäß zum … Ihr Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer bleibt weiterhin nach unserem Arbeitsvertag unberührt…
Frage 1 : Muss ein Grund angegeben sein, damit diese Kündigung wirksam ist???
außerdem kriegt er seine Lohnabrechnung in der der Chef ihm Geld für Schadensersatze abzieht.
Der AN kriegt monatlich eine Schadensfreie Prämie und Qualitätszuschlag. Die in dieser Lohnabrechnung nicht gezahlt werden.
Frage 2: Darf er dann noch das Geld von Lohn abziehen, wenn er schon die Prämien abgezogen hat? In dem Vertag steht drin
Der Arbeitnehmer haftet auf Ersatz der aus einem Verkehrsunfall erwachsenem Schaden, sofern er diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei fahrlässig herbeigeführten Unfällen ist der AN zu einem angemessenen Teil am Schaden zu beteidigen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht nicht, soweit der Schaden durch eine Versicherung abgedecht ist.
die versicherung hat den Schaden übernommen. Selbstbeteiligung lag bei 500 EUR.
ca 6 Monaten mach der AN einen kleinen Unfall. Er rammt mit
seinem Spiegel den Spiegel des entgegenkommenden LKWs. Nach
dem neuen Gesetz wird die Schuld geteilt.
gar nichts wird geteilt! allerdings ist dies ein kleiner „sonderfall“.
im nachhinein müsste einer der beiden fahrer beweisen, dass der andere zuweit links gefahren ist. das ist nur selten möglich, weil es sich hier um eine zentimetersache handelt.
und da diesen beweis selten jemand erbringen kann, wird es in der regel unter lkw-fahrern so gehandhabt, dass jeder seinen schaden selber zahlt. denn wenn jemand die polizei hinzurufen würde, besteht für jeden fahrer zusätzlich die „gefahr“ einer weiteren überprüfung von tachoscheibe, fahrerkarte, ladungssicherheit usw.
und da in der regel jeder fahrer dreck am stecken hat, wird dies vermieden. aber es gibt kein gesetz, wonach kollisionen mit spiegeln grundsätzlich geteilt werden. sie werden wie beschrieben erst gar nicht zur anzeige gebracht!
Der Arbeitnehmer haftet auf Ersatz der aus einem
Verkehrsunfall erwachsenem Schaden, sofern er diesen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
hast du ja in deinem fall nicht getan!
fahrlässig herbeigeführten Unfällen ist der AN zu einem
angemessenen Teil am Schaden zu beteidigen.
na ja, in einen vertrag kann man vieles hineinschreiben. aber das heisst nicht, dass das auch alles rechtmäßig ist?
vielmehr ist das speditionsgewerbe ein ver*****es gewerbe in der die arbeitgeger glauben alles mit ihren arbeitnehmern anstellen zu können. viele machen solch einen unfug auch mit. LEIDER!
na ja, in einen vertrag kann man vieles hineinschreiben. aber
das heisst nicht, dass das auch alles rechtmäßig ist?
vielmehr ist das speditionsgewerbe ein ver*****es gewerbe in
der die arbeitgeger glauben alles mit ihren arbeitnehmern
anstellen zu können. viele machen solch einen unfug auch mit.
LEIDER!
Da hast du Recht, die meisten Chefs wissen, das nur die wenigsten sich mit ihnen anlegen werden. Da riskiert man mit seinem Führerschein und seiner Gesundheit und wird nur ver…