Schadensersatz bei unsanfter Trennung?

Hallo zusammen,

inspiriert von einem Posting im Beziehungsbrett (http://www.wer-weiss-was.de/article/6056831), möchte ich gerne wissen, wie die Rechtslage in folgendem hypothetischen Fall aussieht. Ich habe das schon mal im Mietrechtsbrett gefragt, dort aber nur die Antwort bekommen, daß es eigentlich keine Mietrechtsfrage sei, da es nicht um das Verhältnis Mieter-Vermieter ginge, sondern um das Binnenverhältnis zwischen zwei Personen, die etwas gemeinsam gemietet haben.

Da es sich um ein rein konstruiertes Beispiel handelt, bitte keine moralische Debatte ob der Verwerflichkeit des Mannes, der Frau oder der Geliebten.

Der Fall:

Man und Frau mieten gemeinsam Wohnung, beide sind Hauptmieter. Mann betrügt Frau, Frau stellt dem Mann die Koffer vor die Tür. Ein Fall von häuslicher Gewalt, bei dem ein Wohnungsverweisungsrechte der Polizei greifen würde, liegt nicht vor, und um die Sache zu vereinfachen, gehen wir mal davon aus, daß die Frau auch nichts dergleichen behaupten würde.

Welche rechtlichen Möglichkeiten mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg stehen dem Mann nun zur Verfügung? Das man gegen jeden Blödsinn klagen (und verlieren) kann, ist mir bewusst; mir geht es um realistische Möglichkeiten.

  • Kann er Zugang erzwingen? (Polizei, Klageweg?)
  • Hat er Aussicht auf Schadensersatz? (Hotelkosten etc?)

Was für ein Rechtsverhältnis besteht eigentlich zwischen den beiden Mietern? Ich würde mal vermuten, daß die beiden eine GbR darstellen - richtig?

Vielen Dank im voraus,
Max

verheiratet?

Man und Frau mieten gemeinsam Wohnung, beide sind Hauptmieter.

Sind die beiden verheiratet?

Gruß
Paul

Man und Frau mieten gemeinsam Wohnung, beide sind Hauptmieter.

Sind die beiden verheiratet?

Nein. Es geht hier um die klassische Lebensabschnittspartnerschaft. :smile:
Gruß,
Max

Da noch keiner geantwortet hat:

Also beide sind Hauptmieter…
Der eine kann den anderen nicht einfach rausschmeißen :smile:
Ich würde einfach zur Polizei gehen und die Situation schildern. Die werden dann wahrscheinlich mal mit zur Wohnung kommen.

Oder bei nem Anwalt vorbeischaun…

Gruß
Paul

Hallo!

Ich würde einfach zur Polizei gehen und die Situation
schildern. Die werden dann wahrscheinlich mal mit zur Wohnung
kommen.

Würden Sie das? Kannst Du das begründen? Liegt denn ein strafrechtlicher Aspekt vor? Und wenn ja, welcher? Aus rein zivilrechtlichen Streitigkeiten hält sich die Polizei meiner Erfahrung nach nämlich ganz gerne raus. :smile: Oder doch nicht?

Oder bei nem Anwalt vorbeischaun…

Und der würde WAS genau antworten?

Das war kein Scherz, als ich geschrieben habe, daß das eine rein fiktive Frage ist. Mich interessiert die Rechtslage. Das mir ein Anwalt das erzählen kann, wusste ich dagegen bereits. :smile:

Gruß,
Max