Hallo zusammen,
inspiriert von einem Posting im Beziehungsbrett (http://www.wer-weiss-was.de/article/6056831), möchte ich gerne wissen, wie die Rechtslage in folgendem hypothetischen Fall aussieht. Ich habe das schon mal im Mietrechtsbrett gefragt, dort aber nur die Antwort bekommen, daß es eigentlich keine Mietrechtsfrage sei, da es nicht um das Verhältnis Mieter-Vermieter ginge, sondern um das Binnenverhältnis zwischen zwei Personen, die etwas gemeinsam gemietet haben.
Da es sich um ein rein konstruiertes Beispiel handelt, bitte keine moralische Debatte ob der Verwerflichkeit des Mannes, der Frau oder der Geliebten.
Der Fall:
Man und Frau mieten gemeinsam Wohnung, beide sind Hauptmieter. Mann betrügt Frau, Frau stellt dem Mann die Koffer vor die Tür. Ein Fall von häuslicher Gewalt, bei dem ein Wohnungsverweisungsrechte der Polizei greifen würde, liegt nicht vor, und um die Sache zu vereinfachen, gehen wir mal davon aus, daß die Frau auch nichts dergleichen behaupten würde.
Welche rechtlichen Möglichkeiten mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg stehen dem Mann nun zur Verfügung? Das man gegen jeden Blödsinn klagen (und verlieren) kann, ist mir bewusst; mir geht es um realistische Möglichkeiten.
- Kann er Zugang erzwingen? (Polizei, Klageweg?)
- Hat er Aussicht auf Schadensersatz? (Hotelkosten etc?)
Was für ein Rechtsverhältnis besteht eigentlich zwischen den beiden Mietern? Ich würde mal vermuten, daß die beiden eine GbR darstellen - richtig?
Vielen Dank im voraus,
Max
