Hallo,
nehmen wir an ein selbständiger Kurierfahrer hat einen „Hauptkunden“. Mit diesem Kunden bestehen aber keinerlei vertragliche Bindungen, das „Arbeitsverhältnis“ basiert auf rein mündlichen Absprachen. Kann dieser Kunde Schadenersatz für Verdienstausfall anmelden, wenn der Kurierfahrer nicht zur vereinbarten Arbeitszeit erscheint. Z.B wegen Krankheit? Der Kunde wurde am selben Tag über den kranheitsbedingten Ausfall informiert, hat dies aber nicht akzeptiert! Gibt es so was wie einen mündlichen Vertrag, der rechtskräftig ist? Vereinbart wurden bei Beginn der Tätigkeit für den Kunden nur Stundenlohn und tägliche Arbeitszeiten ohne genaue Stundenzahl…
Hallo
Es gibt eine Unmenge von Möglichkeiten. Die Schilderung läßt tausend Fragen offen, so daß man nur pauschal etwas sagen kann. Pauschal gesagt kann es gut sein, daß ein Schaden entsteht, wenn Dienstleister X nicht zum (wie Du schriebst) vereinbarten Zeitpunkt die Dienstleistung erbringt. Auch mündliche Absprachen können durchaus bindend sein. Was konkret im von Dir hypothetisch geschilderten Falle sein kann, läßt sich von hier aus aber ganz bestimmt nicht sagen. Inwieweit überhaupt ein Schaden entstanden ist (bzw inwieweit dieser auch vom Kunden hätte minimiert werden können), ist ebenfalls nicht abzuschätzen.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
ich denke mal nicht das dem Kunden TATSÄCHLICH ein finanzieller Schaden zugefügt wurde. Der war nur sauer, dass er seine Arbeit selbst machen mußte. Und droht jetzt mit Schadenersatz, weil er dem Kurier die zuvor erbrachten Dienstleistungen nicht bezahlen will.
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Hallo
ich denke mal nicht das dem Kunden TATSÄCHLICH ein
finanzieller Schaden zugefügt wurde. Der war nur sauer, dass
er seine Arbeit selbst machen mußte. Und droht jetzt mit
Schadenersatz, weil er dem Kurier die zuvor erbrachten
Dienstleistungen nicht bezahlen will.
Wie sollte er dann einen Schaden geltend machen, wenn keiner entstanden ist. Das geht nur in der nachweislichen Höhe.
Gruß,
LeoLo