guten tag!
gegeben ist eine abflugverzögerung von 4,5 stunden, und ich wollte wissen, ob es möglich ist, den flugpreis zurückerstattet zu bekommen.
konkret handelt es sich um einen flug auf die kanaren, mit einer entfernung von ca 3300km
ich habe wohl schon unter fluggastrecht gegoogled:
* 2 Stunden und mehr für eine Flugstrecke kleiner gleich 1500 km
* 3 Stunden und mehr für eine weitere Strecke innerhalb der EG oder kleiner gleich 3500 km
* 4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EG größer 3500 km.
Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen.
jedoch wurde mir von „schlauen“ betroffenen fluggästen berichtet, dass dies veraltet sei und eine rückerstattung auch bei 4,5std möglich ist. nun wüßte ich gerne, ob es dieszutreffend ist. dazu kommt noch, das der betroffenen zu 50% gehbehindert ist und eben durch diese verspätung auch erhebliche schmerzen zu ertragen hatte.
vielen dank
n.